WELLI ALLEINHALTUNG IM FERNSEHEN!
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- Carmenkilly
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Brief vom Tierschutzbund
Hallo,
nachfolgenden Brief hat der Tierschutzbund bereits im März an endemol geschrieben, und zwar wegen der Bauernhoftiere (ich habe nämlich dort mal angefragt, ob der Tierschutzbund das so in Ordnung findet, daraufhin habe ich diese Mail-Kopie erhalten):
Sehr geehrter Herr Brandt,
durch eine hohe Zahl empörter Tierfreunde und durch Presseartikel wurden wir darauf aufmerksam, dass Ihre Produktionsfirma in der neuen Staffel von Big Brother verschiedene Tiere u. a. Kühe und Schweine im so genannten ?Big Brother-Dorf? hält.
Wir befürchten, dass die artgerechte Haltung und der artgerechte Umgang mit Tieren in Ihrem Fernsehformat nicht gewährleistet sind. Nach § 2 Nr. 3 TierSchG, muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Wir gehen davon aus, dass Ihre Kandidaten diese Erfahrungen im Umgang mit landwirtschaftlichen Tieren nicht besitzen, was für die Tiere fatale Folgen haben kann.
Dies mussten wir leider auch bei der Sendung ?Schwarzwaldhaus 1902? erleben, die im Dezember 2002 beim SWR ausgestrahlt wurde. Dort haben weder der Crash-Kurs in Tierhaltung, noch die anwesende fachkundige Begleitung es verhindern können, dass die Berliner Familie, die 3 Monate lang Kühe, Schweine und Hühner zu betreuen hatte, diesen über Wochen hinweg erheblichen Stress, Schmerzen und vermeidbare Leiden zugefügt hat. Dies vor allem, weil der sachkundige Umgang mit sensiblen Tieren wie Schweinen oder das fachgerechte Ausmelken der Kühe nicht vermittelt wurde und in der kurzen Zeit nicht vermittelt werden konnte. Das Ausbleiben der Legeleistung durch falsche Ernährung der Hühner, Hämatome bei den Schweinen und eine schmerzhafte Euterentzündung bei den Kühen waren die Folge.
Sie werden verstehen, dass wir nach diesen negativen Erfahrungen dringenden Anlass zu der Befürchtung haben, dass den Tieren auch in Ihrer Sendung eine unsachgemäße Behandlung mangels Sachkunde zu Teil werden wird. Nach § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zu den Kenntnissen und Fähigkeiten, die Ihre Kandidaten vorweisen müssen, sofern ihnen die Betreuung der Tiere übertragen wird, gehören: Anatomie, Physiologie und Biologie der betreffenden Tierart, tierschutzrechtliche Bestimmungen, Verhalten unter naturnahen Bedingungen, Erkennen und Interpretieren von Verhaltensstörungen auf alles was für eine Art angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung wesentlich ist. Neben dieser Sachkunde ist es zudem wichtig, dass die Betreuer nicht ständig wechseln, sondern eine dauerhafte Versorgung durch eine Person gewährleistet ist, da die Tiere sonst unnötigem Stress ausgeliefert sind.
Bitte beachten Sie ferner, dass nach § 2 Nr. 1 TierSchG ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein muss. Die Unterbringung in einem ?Fernsehstall?, in dem unter anderem eine entsprechende Beleuchtung erforderlich ist, erfüllt diese Bedingungen nicht.
Die Rahmenbedingungen Ihrer Produktion führen dazu, dass die Unterbringung der Tiere bei Big Brother mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Dies ist nach § 3 Nr. 6 TierSchG verboten.
Als Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation, die die Interessen von über 750.000 organisierten Tierschützerinnen und Tierschützern und Millionen von Tierfreunden vertritt, appellieren wir an Sie, umgehend den Einsatz von Tieren in Ihren Produktionen zu unterlassen. Wir fordern Sie zudem auf, zukünftig darauf zu verzichten, Tiere zum Zweck der Unterhaltung zu instrumentalisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Barbara Rempe, Dipl. Biol.
Fachkoordination
Ohne Kommentar - leider gibts den Bauernhof ja noch.
winke
Killy
nachfolgenden Brief hat der Tierschutzbund bereits im März an endemol geschrieben, und zwar wegen der Bauernhoftiere (ich habe nämlich dort mal angefragt, ob der Tierschutzbund das so in Ordnung findet, daraufhin habe ich diese Mail-Kopie erhalten):
Sehr geehrter Herr Brandt,
durch eine hohe Zahl empörter Tierfreunde und durch Presseartikel wurden wir darauf aufmerksam, dass Ihre Produktionsfirma in der neuen Staffel von Big Brother verschiedene Tiere u. a. Kühe und Schweine im so genannten ?Big Brother-Dorf? hält.
Wir befürchten, dass die artgerechte Haltung und der artgerechte Umgang mit Tieren in Ihrem Fernsehformat nicht gewährleistet sind. Nach § 2 Nr. 3 TierSchG, muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Wir gehen davon aus, dass Ihre Kandidaten diese Erfahrungen im Umgang mit landwirtschaftlichen Tieren nicht besitzen, was für die Tiere fatale Folgen haben kann.
Dies mussten wir leider auch bei der Sendung ?Schwarzwaldhaus 1902? erleben, die im Dezember 2002 beim SWR ausgestrahlt wurde. Dort haben weder der Crash-Kurs in Tierhaltung, noch die anwesende fachkundige Begleitung es verhindern können, dass die Berliner Familie, die 3 Monate lang Kühe, Schweine und Hühner zu betreuen hatte, diesen über Wochen hinweg erheblichen Stress, Schmerzen und vermeidbare Leiden zugefügt hat. Dies vor allem, weil der sachkundige Umgang mit sensiblen Tieren wie Schweinen oder das fachgerechte Ausmelken der Kühe nicht vermittelt wurde und in der kurzen Zeit nicht vermittelt werden konnte. Das Ausbleiben der Legeleistung durch falsche Ernährung der Hühner, Hämatome bei den Schweinen und eine schmerzhafte Euterentzündung bei den Kühen waren die Folge.
Sie werden verstehen, dass wir nach diesen negativen Erfahrungen dringenden Anlass zu der Befürchtung haben, dass den Tieren auch in Ihrer Sendung eine unsachgemäße Behandlung mangels Sachkunde zu Teil werden wird. Nach § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zu den Kenntnissen und Fähigkeiten, die Ihre Kandidaten vorweisen müssen, sofern ihnen die Betreuung der Tiere übertragen wird, gehören: Anatomie, Physiologie und Biologie der betreffenden Tierart, tierschutzrechtliche Bestimmungen, Verhalten unter naturnahen Bedingungen, Erkennen und Interpretieren von Verhaltensstörungen auf alles was für eine Art angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung wesentlich ist. Neben dieser Sachkunde ist es zudem wichtig, dass die Betreuer nicht ständig wechseln, sondern eine dauerhafte Versorgung durch eine Person gewährleistet ist, da die Tiere sonst unnötigem Stress ausgeliefert sind.
Bitte beachten Sie ferner, dass nach § 2 Nr. 1 TierSchG ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein muss. Die Unterbringung in einem ?Fernsehstall?, in dem unter anderem eine entsprechende Beleuchtung erforderlich ist, erfüllt diese Bedingungen nicht.
Die Rahmenbedingungen Ihrer Produktion führen dazu, dass die Unterbringung der Tiere bei Big Brother mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Dies ist nach § 3 Nr. 6 TierSchG verboten.
Als Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation, die die Interessen von über 750.000 organisierten Tierschützerinnen und Tierschützern und Millionen von Tierfreunden vertritt, appellieren wir an Sie, umgehend den Einsatz von Tieren in Ihren Produktionen zu unterlassen. Wir fordern Sie zudem auf, zukünftig darauf zu verzichten, Tiere zum Zweck der Unterhaltung zu instrumentalisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Barbara Rempe, Dipl. Biol.
Fachkoordination
Ohne Kommentar - leider gibts den Bauernhof ja noch.
winke
Killy
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