Brauche Hilfe in Sachen Schutzgebühr
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- Nany
Brauche Hilfe in Sachen Schutzgebühr
Hallo Federlose!
Ich habe eine nette Mail von einer Dame bekommen die sich nicht mehr um ihr Nymphen-Paar kümmern kann. Ich möchte die beiden gern aufnehmen, natürlich mit Schutzvertrag. Jetzt frage ich mich wie wir das mit der Schutzgebühr regeln sollen. Wofür genau ist die gedacht?
Danke schonmal und viele Grüße!
Ich habe eine nette Mail von einer Dame bekommen die sich nicht mehr um ihr Nymphen-Paar kümmern kann. Ich möchte die beiden gern aufnehmen, natürlich mit Schutzvertrag. Jetzt frage ich mich wie wir das mit der Schutzgebühr regeln sollen. Wofür genau ist die gedacht?
Danke schonmal und viele Grüße!
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Hallo Nany,
oh da gibts viele Gründe. Wir (Sittich-SOS) nehmen eine geringe Schutzgebühr als Unkostenbeitrag für einen Teil der Pflege- und oft auch Tierarztkosten. Übernimmt der neue Besitzer die (weiteren) Kosten oder zumindest einen Teil, fällt die Gebühr weg.
Die Schutzgebühr zwischen Privatpersonen ist zum Schutz vor unüberlegten Erwerbungen (oh, da gibts nen süßen Sittich für umsonst). Wenn jemand nicht bereit ist eine geringe Gebühr für einen -gesunden- Vogel zu bezahlen hat er für ihn möglicherweise auch keinen "Wert". Auch wenn das ganze eher symbolisch ist, ist dies für viele Tiervermittler ein wichtiges Argument.
Dann ist es als Schutz vor Weiterverkäufern gedacht, die mal eben kostenlos Vögel erwerben und weiterverkaufen. Gibt es leider auch. Natürlich schützt die geringe Gebühr nicht unbedingt hundertprozentig, aber immerhin.
Die Schutzgebühr hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich: Vogelart, Alter, Gesundheitszustand.
Wichtig: Ein Schutzvertrag beinhaltet nicht automatisch eine Schutzgebühr!
LG
Meike
oh da gibts viele Gründe. Wir (Sittich-SOS) nehmen eine geringe Schutzgebühr als Unkostenbeitrag für einen Teil der Pflege- und oft auch Tierarztkosten. Übernimmt der neue Besitzer die (weiteren) Kosten oder zumindest einen Teil, fällt die Gebühr weg.
Die Schutzgebühr zwischen Privatpersonen ist zum Schutz vor unüberlegten Erwerbungen (oh, da gibts nen süßen Sittich für umsonst). Wenn jemand nicht bereit ist eine geringe Gebühr für einen -gesunden- Vogel zu bezahlen hat er für ihn möglicherweise auch keinen "Wert". Auch wenn das ganze eher symbolisch ist, ist dies für viele Tiervermittler ein wichtiges Argument.
Dann ist es als Schutz vor Weiterverkäufern gedacht, die mal eben kostenlos Vögel erwerben und weiterverkaufen. Gibt es leider auch. Natürlich schützt die geringe Gebühr nicht unbedingt hundertprozentig, aber immerhin.
Die Schutzgebühr hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich: Vogelart, Alter, Gesundheitszustand.
Wichtig: Ein Schutzvertrag beinhaltet nicht automatisch eine Schutzgebühr!
LG
Meike
Rechtlich gesehen kommt das Verlangen einer Schutzgebühr einem Verkauf bzw. Kauf gleich, womit der Zahlende das Eigentum an dem Vogel erwirbt. Man hat also keine Handhabe mehr, wenn man die Vögel aus irgendwelchen Gründen zurückverlangen muß/möchte, denn man ist nicht mehr der Eigentümer.
Ich schaue mir die Leute deswegen lieber genauer an und gebe die Vögel mit Pflegevertrag weiter, aber unentgeltlich.
Außerdem möchte ich den Handel mit Vögeln nicht noch unterstützen, indem ich Geld für sie verlange, denn solange noch ein paar Euros daran verdient werden können, wird es immer "Händler" geben.
Ich schaue mir die Leute deswegen lieber genauer an und gebe die Vögel mit Pflegevertrag weiter, aber unentgeltlich.
Außerdem möchte ich den Handel mit Vögeln nicht noch unterstützen, indem ich Geld für sie verlange, denn solange noch ein paar Euros daran verdient werden können, wird es immer "Händler" geben.
- Ayla
Karin hat geschrieben: Man hat also keine Handhabe mehr, wenn man die Vögel aus irgendwelchen Gründen zurückverlangen muß/möchte, denn man ist nicht mehr der Eigentümer.
Dafür ist ja auch der Schutzvertrag dann da, indem abgeklärt werden kann, dass man als Vorbesitzer das Recht auf Nachkontrolle hat und den Vogel zurücknehmen kann, wenn die Haltungsbedingungen nicht dem im Vertrag geregelten entsprechen.
Somit dient die Schutzgebühr also dem, was Meike schon sagte: Von vermeintlichen Schnäppchen abzuhalten. Aber damit ist nicht gemeint, noch groß dran zu verdienen. Die Schutzgebühr beträgt auch nur einen geringen Betrag: Pro Nymph z.B. 10 Euro oder ähnliches.
Nur wenn jemand überhaupt kein Geld zahlen muss, kommt er schnell auf den Gedanken, dass dieses Hobby gar nichts kostet und das rächt sich meist spätestens beim Tierarztbesuch, wenn dieser überhaupt statt findet.
Natürlich ist so eine Annahme dumm, jedoch Realität.
Aber eine Schutzgebühr ist ja auch kein Muss, sondern immer Verhandlungssache zwischen beiden Haltern.
Ich habe auch noch nie eine Schutzgebühr gezahlt, weil die Halter sich auch vorher genau mir mir unterhalten haben um sich zu vergewissern, dass die Tiere in gute Hände kommen.
Aber in manchen Fällen (wo das nicht geht z.B.) ist es trotzdem nicht schlecht.
Ayla hat geschrieben:Karin hat geschrieben: Man hat also keine Handhabe mehr, wenn man die Vögel aus irgendwelchen Gründen zurückverlangen muß/möchte, denn man ist nicht mehr der Eigentümer.
Dafür ist ja auch der Schutzvertrag dann da, indem abgeklärt werden kann, dass man als Vorbesitzer das Recht auf Nachkontrolle hat und den Vogel zurücknehmen kann, wenn die Haltungsbedingungen nicht dem im Vertrag geregelten entsprechen.
Eben nicht, wenn diese Gebühr in dem Vertrag erfaßt ist. Dann ist es ein normaler Verkauf. Das einzige was man sich dann noch einräumen kann ist ein Vorkaufsrecht, falls der Käufer das Tier nicht mehr behalten möchte.
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Hallo Karin,
könntest Du mir bitte sagen wo soetwas steht? Ich brauch das immer schwarz auf weiss, damit ich weiss worauf sich die Leute bei Ärger beziehen können und wohlmöglich noch recht bekommen. Wobei die Tierheime und alle mir bekannten Vermittlungsorganisationen ja auch Schutzgebühren nehmen und die Tiere trotzdem wieder rausholen wenn was nicht passt. Wir behalten uns vor die Schutzgebühr in diesen Fällen ggf. zurückzugeben.
Der Vertrag wird natürlich noch notariell abgesichert, aber das dauert noch etwas.. wenn ich mal wieder Geld habe, das nicht ins SOS oder die Vögel fließt.
LG
Meike
könntest Du mir bitte sagen wo soetwas steht? Ich brauch das immer schwarz auf weiss, damit ich weiss worauf sich die Leute bei Ärger beziehen können und wohlmöglich noch recht bekommen. Wobei die Tierheime und alle mir bekannten Vermittlungsorganisationen ja auch Schutzgebühren nehmen und die Tiere trotzdem wieder rausholen wenn was nicht passt. Wir behalten uns vor die Schutzgebühr in diesen Fällen ggf. zurückzugeben.
Der Vertrag wird natürlich noch notariell abgesichert, aber das dauert noch etwas.. wenn ich mal wieder Geld habe, das nicht ins SOS oder die Vögel fließt.
LG
Meike
- hutschat
Karin hat geschrieben:Es ist wohl ein Unterschied, ob eine Privatperson solch einen Vertrag macht oder eine Tierschutzorganisation. Soweit mir bekannt wird diese "Schutzgebühr" in Tierheimen als Spende deklariert, oder ?
Frag mal einen Rechtsanwalt.
Hallo,
In einem 'Schutzvertrag' steht normalerweise, dass die Rechte an dem Vogel bei der Person bleiben, die ihn abgibt. Der 'neue Besitzer' duerfte dann 'nur' der neue Halter sein, aber nicht der Besitzer.
Eine 'Schutzgebuehr' ist ja kein 'Verkauf' wie in einem Laden, sie soll den Vogel nur vor Sammlern und sonstigen Pack schuetzen und deckt meist nichtmal die Kosten fuer den TA etc.
Wie ein Tierheim Vertraege aufsetzt, weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass sie oft nur die Unterbringungskosten, TAs und was weiss ich rausbekommen wollen, viele interessieren sich sogar kaum um das zukuenftige Leben des Tieres, sondern sind froh, wenn es 'vermittelt' ist.
Wahrscheinlich aus Unwissenheit.
Gruss,
Lars
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