Wichtig!!!!!! Brauche Hilfe
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- Cathrine
Wichtig!!!!!! Brauche Hilfe
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Wenn man einen Vogel gegen Schutzvertrag abgibt, darf man ihn dann wieder zurückfordern?
Sachlage:
Jemande hat 2 Nymphenhähne gegen SV und SG vermittelt, nun hat sich aber rausgetsellt das die Person aber wahrscheinlich schon einen Vogel weitergegeben hat, da sie immer nur von einem Hahn redet.
Was kann man in einem solchen Fall machen?
Ich hatte jetzt geraten einfach mal hinzufahren um nachzusehen.
Habt ihr vielleicht noch andere Ideen?
Ich kenne die Person, die jetzt die Hähne(?) hat und weiß aber sie wechselt die Tiere oft, so auch mit den Partnerhennen für einen der Hähne innerhalb von einem Monat ist die 3. Henne da zum "austesten".
Hoffe ihr habt einige Vorschläge.
ich habe mal eine Frage.
Wenn man einen Vogel gegen Schutzvertrag abgibt, darf man ihn dann wieder zurückfordern?
Sachlage:
Jemande hat 2 Nymphenhähne gegen SV und SG vermittelt, nun hat sich aber rausgetsellt das die Person aber wahrscheinlich schon einen Vogel weitergegeben hat, da sie immer nur von einem Hahn redet.
Was kann man in einem solchen Fall machen?
Ich hatte jetzt geraten einfach mal hinzufahren um nachzusehen.
Habt ihr vielleicht noch andere Ideen?
Ich kenne die Person, die jetzt die Hähne(?) hat und weiß aber sie wechselt die Tiere oft, so auch mit den Partnerhennen für einen der Hähne innerhalb von einem Monat ist die 3. Henne da zum "austesten".
Hoffe ihr habt einige Vorschläge.
Wenn gegen die Auflagen im Schutzvertrag verstoßen wurde, dann kann man sicherlich die Vögel zurückfordern.
Ich habe ja vor wenigen Monaten auch einige vermittelte Nymphen und Wellis wiedergeholt. Ich mußte zwar unsere RAin einschalten, aber das Ganze war mit einer Mail und einem Schreiben erledigt und man hat mir die Vögel wieder ausgehändigt.
Ich wünsche Dir viel Glück und gute Nerven, denn ich weiß welche Sorgen man sich macht, wenn man nicht weiß, wie es den Vögelchen geht. Man fühlt sich schließlich auch nach der Vermittlung noch für sie verantwortlich
Ich habe ja vor wenigen Monaten auch einige vermittelte Nymphen und Wellis wiedergeholt. Ich mußte zwar unsere RAin einschalten, aber das Ganze war mit einer Mail und einem Schreiben erledigt und man hat mir die Vögel wieder ausgehändigt.
Ich wünsche Dir viel Glück und gute Nerven, denn ich weiß welche Sorgen man sich macht, wenn man nicht weiß, wie es den Vögelchen geht. Man fühlt sich schließlich auch nach der Vermittlung noch für sie verantwortlich
Hallo!
Es wäre erstmal wichtig zu wissen, was genau in dem SV steht. Meistens gibt es eine Klausel, daß der ehemalige Besitzer jederzeit unangemeldet die Haltung der Tiere überprüfen darf und sie bei Vertragsverstoß sofort wieder mitnehmen darf, ohne die SG zu erstatten. Wenn das drinsteht und auch, daß der Vogel nicht an Dritte weitergegeben werden darf, kann man auf jeden Fall mal vorbeischauen und die Vögel gegebenenfalls zurückfordern! Wenn das Tier tatsächlich weitergegebn wurde, muß man aber nachweisen können, daß es sich um eben jenes Tier handelt. Die Ringnr. muß also auch im Vertrag festgehalten sein. Wenn der Vertrag also ordentlich gemacht wurde, dürfte es gar keine Probleme geben! Unter Umständen wurde sogar eine Vertragsstrafe vereinbart, die der neue Besitzer bei Vertragsverstoß zu zahlen hat.
Also einfach erst einmal den Vertrag genau unter die Lupe nehmen!
MFG
Katja und ihre Piepser und Hoppels
Es wäre erstmal wichtig zu wissen, was genau in dem SV steht. Meistens gibt es eine Klausel, daß der ehemalige Besitzer jederzeit unangemeldet die Haltung der Tiere überprüfen darf und sie bei Vertragsverstoß sofort wieder mitnehmen darf, ohne die SG zu erstatten. Wenn das drinsteht und auch, daß der Vogel nicht an Dritte weitergegeben werden darf, kann man auf jeden Fall mal vorbeischauen und die Vögel gegebenenfalls zurückfordern! Wenn das Tier tatsächlich weitergegebn wurde, muß man aber nachweisen können, daß es sich um eben jenes Tier handelt. Die Ringnr. muß also auch im Vertrag festgehalten sein. Wenn der Vertrag also ordentlich gemacht wurde, dürfte es gar keine Probleme geben! Unter Umständen wurde sogar eine Vertragsstrafe vereinbart, die der neue Besitzer bei Vertragsverstoß zu zahlen hat.
Also einfach erst einmal den Vertrag genau unter die Lupe nehmen!
MFG
Katja und ihre Piepser und Hoppels
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- von Ziffziff
09.08.2023, 11:03
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