zuchtgenehmigung

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Blue

zuchtgenehmigung

Beitragvon Blue » 05.03.2007, 18:48

hallo! Ich hab mal ne frage: Wenn man eine zuchtgenehmigung bekommt, gilt die für immer? Oder nur für ein mal? Oder ist das unterschiedlich? Kostet eine zuchtgenehmigung was? Ist es schwierig eine zu bekommen? Was muss man dafür machen? Ok, blieb jetzt doch nicht bei einer frage...

Sweety

Beitragvon Sweety » 05.03.2007, 19:09

Huhu,

also die Zuchtgenehmigung bekommst du beim Veterinäramt und sie ist (solange keine Verstöße vorliegen) immer gültig. Es kann allerdings auch sein, das wenn man einmaligen ungewollten Nachwuchs hat, dass das dann anders gergelt werden kann, das kann ich nicht sagen.
Du mußt eine "Prüfung" ablegen,wo deine Kenntnisse über die Tiere selbst, die Krankheiten, Pflege, Ernährung,, Haltung und Zucht abgefragt werden. Dies erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form.
Wenn man wirklich an den Tiere interssiert ist, dann ist es meiner Meinung nach nicht schwierig eine Zuchtgenhmigung zu bekommen, weil man sich dann ja so oder so über die Materie informiert.
Desweiteren (ist aber wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich) finden dann einmal jährlich Kontrollbesuche vom Veterinäramt statt, die sich über den Zustand deiner Vögel informieren.
Ein Quarantäneraum (falls eine Krankheit ausbricht) muss ebenfalls vorhanden sein.
Da ich meine Genehmigung noch zu DM-Zeiten bekommen habe, kann ich dir nicht genau sagen wie teuer es ist, ich würde nun mal auf 50,- € schätzen, kann das aber nicht ganz sicher sagen. Die Kontrollbesuche vom Veterinäramt (wenn sie denn stattfinden) kosten dann auch nochmal ca. 25,- €.

Ich hoffe deine Fragen beantwortet zu haben.

Schöne Grüße
Sweety

Blue

Beitragvon Blue » 05.03.2007, 19:18

Dürfen auch minderjährige die prüfung machen?

Sweety

Beitragvon Sweety » 05.03.2007, 19:24

Als ich die Prüfung abgelegt habe, war ich 16 Jahre alt und mußte dafür eine Einverständniserklärung meiner Eltern haben.
Denn ich denke wenn man in dem Alter mit der Zucht anfangen möchte, dann kann man das wirklich nur, wenn die Eltern da hinter einem stehen.
Aber ganz genaue Informationen wirst du sicherlich bekommen, wenn du im Veterinäramt deiner Stadt anrufst.
Ich möchte auch noch einmal den Moralapostel spielen und daraufhinweisen, dass man sich das durchaus ganz genau überlegen sollte.

Schöne Grüße
Sweety

Blue

Beitragvon Blue » 05.03.2007, 20:06

Ok, danke :ok: . Werd mich mal erkundigen :ja: .

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Beitragvon Fantasygirl » 05.03.2007, 20:13

Die Genehmigung gilt solange, bis du umziehst. Wenn das passiert, musst du eine neue beantragen, weil dann ja andere Räumlichkeiten vorliegen (-> Quaratäneraum) und es evtl. ein anderer Bezirk ist, in dem andere Bestimmungen gelten.

Wie Sweety schon sagte, ist aber auch vieles vom jeweiligen Bezirk und dem Amtstierarzt abhängig (Kosten, Vorschriften, was den Q-Raum angeht usw.). Deshalb wird das einfachste sein, wenn du den Amtstierarzt einmal anrufst und dich dort erkundigst.

Bine-Ziege

Beitragvon Bine-Ziege » 07.03.2007, 17:06

:winkend:

Ich mußte keine Prüfung oder Ähnliches ablegen.
Die Vögel und die Unterbringung wurden kurz begutachtet, und das wars.

Einen Karantäneraum wollte der gute Mann auch nicht sehen, und von einer Jährlichen Kontrolle ist auch nicht die Rede gewesen.

Wie das mit der Zuchtgenemigung läuft liegt wohl immer im Ermessen des Veterenäramtes.

Ich war allerdings recht enttäuscht wie einfach das bei mir ging.
:cry: Und ich hatte mich so gut vorbereitet.

Blue

Beitragvon Blue » 07.03.2007, 17:35

Ist das eigentlich in jedem bundesland gleich oder nur in jeder stadt mit diesen bestimmungen?

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Beitragvon Ramius » 07.03.2007, 23:10

Blue hat geschrieben:Ist das eigentlich in jedem bundesland gleich oder nur in jeder stadt mit diesen bestimmungen?

Meines Wissens von Veterinäramt zu Veterinäramt verschieden. :winkend:

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