Kosten ZG
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- Ölli
Kosten ZG
Ich wollte mal nachfragen, was eine ZG so kostet.
Muss man da nur einmalig bezahlen oder eine Gebühr in bestimmten Abständen???
Ich wohne im Kreis Unna.
Weiss jemand wie genau die es da bei dem test nehmen???
Und:
Wie oft steht dann eigentlich der Amtstierarzt vor der Tür???
Muss man da nur einmalig bezahlen oder eine Gebühr in bestimmten Abständen???
Ich wohne im Kreis Unna.
Weiss jemand wie genau die es da bei dem test nehmen???
Und:
Wie oft steht dann eigentlich der Amtstierarzt vor der Tür???
- Rebecca
- Beiträge: 2061
- Registriert: 05.11.2002, 23:14
- Plz/Ort: Fürth
- Vögel: Leider keine mehr :(
- Land: Deutschland
Hi Ölli!
Du mußt nur einmal eine Gebühr zahlen für die Ausstellung und den Besuch des ATA. Das bewegt sich meistens so zwischen 20 und 30 E. In manchen Gegenden wird noch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, was du dann auch beantragen und bezahlen mußt (weiß nicht, wie teuer das ist). Manchmal bekommst du vom ATA auch Unterlagen zugesandt, die du lernen mußt, wofür dir auch was berechnet wird, aber das kannst du ja erfragen.
Theoretisch könnte der ATA dann so oft vor deiner Tür stehen, wie er Lust und Zeit hat (unangekündigt). Faktisch heißt das in der Regel (vor allem bei kleinen "Wohnzimmerzuchten"), er schaut sich einmal alles an und kommt dann nicht wieder. Bei größeren Anlagen wird er sicherlich ab und zu mal schauen, ob alles seine Richtigkeit hat.
Liebe Grüße,
Rebecca
Du mußt nur einmal eine Gebühr zahlen für die Ausstellung und den Besuch des ATA. Das bewegt sich meistens so zwischen 20 und 30 E. In manchen Gegenden wird noch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, was du dann auch beantragen und bezahlen mußt (weiß nicht, wie teuer das ist). Manchmal bekommst du vom ATA auch Unterlagen zugesandt, die du lernen mußt, wofür dir auch was berechnet wird, aber das kannst du ja erfragen.
Theoretisch könnte der ATA dann so oft vor deiner Tür stehen, wie er Lust und Zeit hat (unangekündigt). Faktisch heißt das in der Regel (vor allem bei kleinen "Wohnzimmerzuchten"), er schaut sich einmal alles an und kommt dann nicht wieder. Bei größeren Anlagen wird er sicherlich ab und zu mal schauen, ob alles seine Richtigkeit hat.
Liebe Grüße,
Rebecca
- Justine21
Hallo Ölli...
Also ich habe für die ZG selbst 28? bezahlen müssen. Dann brauchte ich ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister,die Sachen bekommt man hier beim Einwohnermeldeamt und haben mich nochmal 26? gekostet.
Also insgesamt 54? für alles drum und dran.
Also ich habe für die ZG selbst 28? bezahlen müssen. Dann brauchte ich ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister,die Sachen bekommt man hier beim Einwohnermeldeamt und haben mich nochmal 26? gekostet.
Also insgesamt 54? für alles drum und dran.
- Jutta
- Beiträge: 6398
- Registriert: 29.07.2003, 21:00
- Plz/Ort: Nähe Limburg/Lahn
- Vögel: Nymphen und Wellis, Erfahrung mit Ziegensittichen und Finken
- Postleitzahl: 65604
- Land: Deutschland
Ich brauchte kein polizeiliches Führungszeugnis, habe aber für die Zuchterlaubnis allein 62 ? bezahlt
Hallo Justine21,
hast Du deine ZUcht denn als Gewerbe angemeldet?
@ Olli: Bei mir hat damals die Zuchterlaubnis ca. 150,- DM gekostet, brauchte kein polizeiliches Führungszeugnis und auch kein Auszug aus dem Gewerberegister.
Einzige was bei mir kontrolliert wurde, war mein Alter per Personalausweis. Denn für eine Zuchterlaubnis muß man 18 sein.
Justine21 hat geschrieben:Hallo Ölli...
und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
hast Du deine ZUcht denn als Gewerbe angemeldet?
@ Olli: Bei mir hat damals die Zuchterlaubnis ca. 150,- DM gekostet, brauchte kein polizeiliches Führungszeugnis und auch kein Auszug aus dem Gewerberegister.
Einzige was bei mir kontrolliert wurde, war mein Alter per Personalausweis. Denn für eine Zuchterlaubnis muß man 18 sein.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
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Hallo Justin21,
OK!
Dachter schon das Du die Zucht als Gewerbe angemeldet hast, denn dafür hättest Du dann eine andere Zuchterlaubnis bekommen und es wird auch genauer kontrolliert.
Justine21 hat geschrieben:hast Du deine ZUcht denn als Gewerbe angemeldet
Nööö,ganz normal halt, nur damit die Pieper sich mal ausleben dürfen.... keine Ahnung warum die das haben wollten
OK!
Dachter schon das Du die Zucht als Gewerbe angemeldet hast, denn dafür hättest Du dann eine andere Zuchterlaubnis bekommen und es wird auch genauer kontrolliert.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
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Hallo Markus111
doch man kann die Zuchtgenehmigung auch schon mit 16 machen!
Nur muß dann mindestens ein Elternteil die ZG mitmachen da Du noch nicht volljährig bist.
Mit einer ZG für Gewerbezucht kannst Du mehr als 20 Zuchtpaare mit Jungen halten und somit hast Du die Möglichkeit regelmäßig Junge zu verkaufen und mdu mußt dein Einkommen versteuern.
Mit einer normalen ZG darfst Du auch deine Jungtiere verkaufen, egal ob privat, Züchter oder an Zooläden. Nur darf der Verkauf nicht regelmäßig sein, das heißt z.B. du darfst nicht jeden Monat 20 Jungvögel verkaufen´, denn sonst mußt Du ein Gewerbe anmelden.
markus111 hat geschrieben:Darf man die nicht jetzt schon ab 16 machen?
und was kann man denn mit der gewerbe genehmigung mehr
mit der einfachen darf man glaube auch vögel an zooläden und so weiter verkaufen, oder???
doch man kann die Zuchtgenehmigung auch schon mit 16 machen!
Nur muß dann mindestens ein Elternteil die ZG mitmachen da Du noch nicht volljährig bist.
Mit einer ZG für Gewerbezucht kannst Du mehr als 20 Zuchtpaare mit Jungen halten und somit hast Du die Möglichkeit regelmäßig Junge zu verkaufen und mdu mußt dein Einkommen versteuern.
Mit einer normalen ZG darfst Du auch deine Jungtiere verkaufen, egal ob privat, Züchter oder an Zooläden. Nur darf der Verkauf nicht regelmäßig sein, das heißt z.B. du darfst nicht jeden Monat 20 Jungvögel verkaufen´, denn sonst mußt Du ein Gewerbe anmelden.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
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Hallo Markus111,
schau mal auf deine ZG, wieviel Zuchtpaare du halten darfst!
Auf meiner ZG sind 20 Zuchtpaare plus Nachkommen eingetragen.
Das ist aber von Bundesland und Kreis abhängig und natürlich vom Amtstierarzt.
markus111 hat geschrieben:ich habe 20 zuchtpaare in einer voliere und die anderen sind geschlechtermäßeig vom tierarzt in 2 anderen volieren getrennt
schau mal auf deine ZG, wieviel Zuchtpaare du halten darfst!
Auf meiner ZG sind 20 Zuchtpaare plus Nachkommen eingetragen.
Das ist aber von Bundesland und Kreis abhängig und natürlich vom Amtstierarzt.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
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- markus111
Hallo Markus111,
halten kannst Du 1000 Vögel wenn du den Platz dafür hast und mit diesen nicht züchtest!
Sobald Du aber anfängst zu züchten, solltest du nicht mehr als die Anzahl der genehmigten Zuchtpaare plus Nachkommen halten.
Ansonsten brauchst Du eine gewerbliche ZA.
markus111 hat geschrieben:aber die anzahl von vögeln ist eigentlich unbegrenzt solange sie sich nicht vermehren können
halten kannst Du 1000 Vögel wenn du den Platz dafür hast und mit diesen nicht züchtest!
Sobald Du aber anfängst zu züchten, solltest du nicht mehr als die Anzahl der genehmigten Zuchtpaare plus Nachkommen halten.
Ansonsten brauchst Du eine gewerbliche ZA.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
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- markus111
Aga hat geschrieben:Hallo Markus111,
halten kannst Du 1000 Vögel wenn du den Platz dafür hast und mit diesen nicht züchtest!
Sobald Du aber anfängst zu züchten, solltest du nicht mehr als die Anzahl der genehmigten Zuchtpaare plus Nachkommen halten.
Ansonsten brauchst Du eine gewerbliche ZA.
aber wenn die zuchtpaare vielleicht 120 junge bekommen haben und man die immer schön trennt?
und wenn alte paare (sterben ) kann man die doch ohne probleme durch neue ersetzen und weitere nachkommen züchten
(wie viele paare kann man denn halten bei der gewerbl. ZG? und was kostet die so?
Was soll denn das ZA bei dir heißen
Hallo Markus111,
wenn Du alle 120 Jungen behalten möchtest, dann NEIN!
Es ist so, das die Paare ja nicht alle auf einmal Junge groß ziehen und man die Jungen ja verkauft sobald diese dazu Alt genug sind.
Behälst Du die 120 Jungen und wartest ab bis diese Geschlechtsreif sind und verkaufst diese auf einen Schlag dann ist das ein gewerblicher Verkauf vor dem Gesetz.
Das ist natürlich erlaubt, solange die Anzahl der Zuchtpaare nicht überschritten wird.
Eine gewerbliche Zuchterlaubnis kostet vorab das 3 fache was eine Normale kostet. Dafür sind die Auflagen auch höher und du wirst ständig vom Amtstierarzt kontrolliert.
Da kannst Du wie gesagt 1000 und mehr Vögel halten wenn der Platz vorhanden ist.
Hinzu kommt das Du noch das Gewerbe bei der Gemeinde/Stadt anmelden mußt, Steuern zahlst usw., auf den i-Punkt genau Buchführen mußt über An- und Verkauf; Ein- u. Ausgaben; Tierarztbehandlungen; Krankheiten der Vögel usw..
Mit ZA meinte ich die Zuchterlaubnis, hab mich da etwas vertippt.
markus111 hat geschrieben:
aber wenn die zuchtpaare vielleicht 120 junge bekommen haben und man die immer schön trennt?
wenn Du alle 120 Jungen behalten möchtest, dann NEIN!
Es ist so, das die Paare ja nicht alle auf einmal Junge groß ziehen und man die Jungen ja verkauft sobald diese dazu Alt genug sind.
Behälst Du die 120 Jungen und wartest ab bis diese Geschlechtsreif sind und verkaufst diese auf einen Schlag dann ist das ein gewerblicher Verkauf vor dem Gesetz.
und wenn alte paare (sterben ) kann man die doch ohne probleme durch neue ersetzen und weitere nachkommen züchten
Das ist natürlich erlaubt, solange die Anzahl der Zuchtpaare nicht überschritten wird.
(wie viele paare kann man denn halten bei der gewerbl. ZG? und was kostet die so?
Was soll denn das ZA bei dir heißen
Eine gewerbliche Zuchterlaubnis kostet vorab das 3 fache was eine Normale kostet. Dafür sind die Auflagen auch höher und du wirst ständig vom Amtstierarzt kontrolliert.
Da kannst Du wie gesagt 1000 und mehr Vögel halten wenn der Platz vorhanden ist.
Hinzu kommt das Du noch das Gewerbe bei der Gemeinde/Stadt anmelden mußt, Steuern zahlst usw., auf den i-Punkt genau Buchführen mußt über An- und Verkauf; Ein- u. Ausgaben; Tierarztbehandlungen; Krankheiten der Vögel usw..
Mit ZA meinte ich die Zuchterlaubnis, hab mich da etwas vertippt.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
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- markus111
Und was ist wenn man 3 volieren hat
in der einen sind die 20 zuchtpaare
und in denn anderen beiden sind einmal mänchen und einmal weibchen
das sind dann aber nur die nachkommen von den 20 Zuchtpaaren
dann ist doch eigentlich alles richtig die anderen können sich nicht vermehren und die anzahl von zuchtpaaren ist auch eingehalten
(weil wenn man keine ZG darf man ja auch soviele halten wie man will, oder?)
in der einen sind die 20 zuchtpaare
und in denn anderen beiden sind einmal mänchen und einmal weibchen
das sind dann aber nur die nachkommen von den 20 Zuchtpaaren
dann ist doch eigentlich alles richtig die anderen können sich nicht vermehren und die anzahl von zuchtpaaren ist auch eingehalten
(weil wenn man keine ZG darf man ja auch soviele halten wie man will, oder?)
Hallo Markus111,
also das ist im Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Nr. 3 wie fogt geregelt!
Ein gwerbsmäßiges-erlaubnispflichtiges-Züchten liegt vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft und mehr als 25 ( mein Fall ) züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße gehalten werden. Daher ist die Anzahl der ZUchtpaare auf höchstens 25 ( die Anzahl wird vom Amts-TA bestimmt ) zu begrenzen.
markus111 hat geschrieben:Und was ist wenn man 3 volieren hat
in der einen sind die 20 zuchtpaare
und in denn anderen beiden sind einmal mänchen und einmal weibchen
das sind dann aber nur die nachkommen von den 20 Zuchtpaaren
dann ist doch eigentlich alles richtig die anderen können sich nicht vermehren und die anzahl von zuchtpaaren ist auch eingehalten
(weil wenn man keine ZG darf man ja auch soviele halten wie man will, oder?)
also das ist im Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Nr. 3 wie fogt geregelt!
Ein gwerbsmäßiges-erlaubnispflichtiges-Züchten liegt vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft und mehr als 25 ( mein Fall ) züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße gehalten werden. Daher ist die Anzahl der ZUchtpaare auf höchstens 25 ( die Anzahl wird vom Amts-TA bestimmt ) zu begrenzen.
Gruß Walter
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