Adressenliste: Anmeldung von Papageien

Alles zur Haltung von Zwergpapageien wie Agaporniden (Unzertrennliche) und Sperlingspapageien, Großpapageien wie Graupapageien, Aras und Amazonen sowie Kakadus.

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Graufeder

Adressenliste: Anmeldung von Papageien

Beitragvon Graufeder » 22.10.2004, 13:49

Hallo!

Was haltet ihr davon wenn wir die Adressen der zuständigen Behören zum Anmelden von Papageien sammeln. Dann haben es zukünftige Papageienbesitzer nicht mehr so schwer die richtigen Ansprechpartner zu finden. Oder es wir ihnen nicht noch zusätzlich schwer gemacht die Adresse zu finden, wenn der Amtstierarzt wie in meinem Fall völlig unwissend ist. Außsage: Wenn sie nicht Züchten müssen sie nicht melden. Völliger Blödsinn!!!

Also hier eine Adresse im PLZ Bereich 5

EN-Kreis:
Untere Landschaftsbehörde
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstraße 92
58332 Schwelm
02336/932351
Zimmer: 449
e-mail: T.Anton@en-kreis.de

Immer her mit den Adressen.

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Beitragvon Andrea » 25.10.2004, 06:38

Hallo,

das mit der Liste ist eine gute Idee!

Hier die Adresse für PLZ- Gebiet 6:

Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstr. 1-3
64278 Darmstadt

Ich habe die Unterlagen z. Hd. Herrn Weis gesendet, weil ich vorher mit ihm telefoniert hatte.

LG

Andrea

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Beitragvon Rebecca » 25.10.2004, 19:59

Hi!

Find ich auch eine gute Idee, und darum pinn ich es mal oben fest. Hoffentlich kommen bald die noch fehlenden Einträge :)

Liebe Grüße,
Rebecca

Monja

Beitragvon Monja » 05.01.2005, 12:42

Einige Untere Landschaftsbehörden zuständig für Tieran-/Abmeldungen:

Sie wohnen im Kreis Kleve ?
Kreis Kleve
Untere Landschaftsbehörde, Artenschutzrecht
Nassauer Allee 15 - 23
47533 Kleve
Tel.: 02821/85-0

Sie wohnen im Kreis Borken ?
Kreis Borken
Veterinäramt, Artenschutzrecht
Burloer Str. 93
46325 Borken
Tel.: 02861/82-0

Sie wohnen im Kreis Viersen ?
Kreis Viersen
Untere Landschaftsbehörde, Artenschutzrecht
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel.: 02162/39-0

Sie wohnen in Duisburg ?
Stadt Duisburg
Amt für kommunalen Umweltschutz, Artenschutzrecht
47049 Duisburg
Tel.: 0203/2834695

Sie wohnen in Krefeld ?
Stadt Krefeld
Grünflächenamt, Artenschutzrecht
47721 Krefeld
Tel.: 02151/86-1

gelöscht_1

Beitragvon gelöscht_1 » 22.07.2005, 20:03

müssen da auch kakadus angemeldet werden?

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Beitragvon Sascha » 22.07.2005, 20:15

Alle Großpapageien und Kakadus sind also meldepflichtig! :)
gruß sascha

petramo

Beitragvon petramo » 04.11.2005, 14:04

Hallo hier die Adresse für Hildesheim/ Hannover:
NLWKN
Herr Borkmeyer Abt:Naturschutz
Göttingerchausse 76
30453 Hannover

Finde ich eine super Idee :ok: :ja: :ok:
Lieben Gruß Petra

twingine1

Hier die Adresse für Gießen

Beitragvon twingine1 » 15.01.2006, 10:14

Hier die Adresse von Gießen:

Obere Naturschutzbehörde
Regierungspräsidium Gießen
Dez. IV / 53.2
Eichgertenallee 1

35394 Gießen


Mit freundlichem Gruß von all meinen Geiern

und Monika

neu hier :-)
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Beitragvon Vicky » 16.03.2006, 13:31

Hallo Andrea
Andrea hat geschrieben:Hier die Adresse für PLZ- Gebiet 6:

Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstr. 1-3
64278 Darmstadt

Ich habe die Unterlagen z. Hd. Herrn Weis gesendet, weil ich vorher mit ihm telefoniert hatte.


So ganz stimmt Deine Aussage hier nicht.

Ich bin auch aus dem Wohngebiet PLZ 6, aber für mich ist nicht Darmstadt zuständig.
Wichtig ist auch das jeweilige Bundesgebiet. Du wohnst im hessischen Bereich - ich in Baden-Würtemberg. Es hat also weniger mit der Postleitzahl zu tun, sondern auch mit dem jeweiligen Bundesland.
Für mich bzw. für die Anmeldung meiner Geier ist Herr Westermann zuständig.

Herr Westermann, Karl-Friedrich-Str. 17, Referat 55, 76247 Karlsruhe, Tel-Nr.
0721/926-2647 (ganztags)
Zuständigkeitsgebiet: Landkreise Calw, Freudenstadt, Enzkreis, Karlsruhe,
Neckar-Odenwaldkreis, Rastatt und Rhein-Neckar-Kreis
E-Mail: Werner.Westermann@rpk.bwl.de
-----------------------------------
Frau Ortiz, Karl-Friedrich-Str. 17, Referat 55, 76247 Karlsruhe, Tel-Nr. 0721/926-2622
(Montags bis Donnerstags 08:00-11:00 Uhr)
Zuständigkeitsgebiet: Stadtkreise Baden-Baden, Heidel-
berg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim
E-Mail: Sylvia.Ortiz@rpk.bwl.de
Grüßle
Vicky

gisiFfm

Beitragvon gisiFfm » 28.04.2006, 23:35

für Hamburg
das anmeldeformular klick hier zum ausdrucken und die zuständige adresse der webseite hamburg-klick

Nachtrag Hessen> Region Rhein-Main / Südhessen
vordrucke zum anmelden klick

Vampyera

Beitragvon Vampyera » 05.01.2008, 15:40

Hallo,

Anmeldung Stadt Essen:

Umweltamt
Untere Landschaftsbehörde
Frau Jacobs/Frau Peters (Raum 7.33)
Stadtamt 59
45121 Essen
Telefon: 0201/88-59551 /59552
Telefax: 0201/88-59558

tomcom38

Re: Adressenliste: Anmeldung von Papageien

Beitragvon tomcom38 » 01.05.2009, 13:36

Muss man einen Papagei (oder andere exotische Vögel) wirklich in seiner Stadt anmelden ???
Oder nur, wenn sie dem EU Artenschutzgesetz Anhang A entsprechen. Und wo findet man die Liste des EU Anhangs A ?

Ich denke, die meissten hier gehaltenen Papageienarten (ausser ein paar wenigen Aras) fallen nicht in den "Anhang A" des EU Artenschutzgesetzes.

Mein Grauer ist nicht geschlossen beringt, aber ich habe einen Herkunftsnachweis, welchen mein Theo leider zur Hälfte schon aufgefressen hat ;-)

Ich denke, wenn ich die Stadt Duisburg anrufe, um meinen Grauen an zu melden, dann lachen die mich aus.

"
Für die innergemeinschaftliche Beförderung und Vermarktung von Anhang B-Arten ist eine CITES-Bescheinigung nicht vorgeschrieben; der Besitzer kann ein solches Tier abgeben, wenn der Adressat über die entsprechende Sachkunde verfügt. Damit der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen werden kann, muss der neue Besitzer über entsprechende Belege verfügen. In jedem Fall sollte die Herkunft des Tieres oder, soweit für das betreffende Exemplar ein CITES-Dokument ausgestellt wurde, ein Bezug zu diesem im Kaufvertrag festgehalten bzw. vom bisherigen Halter in einer schriftlichen Erklärung bestätigt werden. Noch sicherer ist es natürlich, sich eine CITES-Bescheinigung für das Tier ausstellen zu lassen. Für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft ist ein CITES-Dokument als Legalitätsnachweis für den rechtmäßigen Erwerb auf jeden Fall erforderlich."

Also auf deutsch gesagt, für alle Tiere welche im Anhang B des EU Artenschutzgesetzes aufgelistet sind, gilt "gekauft wie gesehen".

Ausser natürlich Wildfänge, die soll es ja wirklich auch noch geben...... :(

Kann vieleicht jemand einen Link zu "Angang A Arten" und "Anhang B Arten" des EU Artenschutzgesetztes posten ?

Ich komme da nicht weiter.

Thomas.







Kann das mal jemand klären ?

Thomas.

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Re: Adressenliste: Anmeldung von Papageien

Beitragvon value » 01.05.2009, 14:00

Eine CITES ist nur für besonders geschützte Arten erforderlich, aber es gibt auch Vögel die meldepflichtig sind und für die ein Herkunftsnachweis erforderlich ist, zB. Grünwangenrotschwanzsittiche, brauchen keine Cites, aber Herkunftsnachweis und sind meldepflichtig.
Genauso wie die meisten Amazonenarten und Graue.
Goffins zB brauchen eine CITES und sind natürlich meldepflichtig

Ich werde nachher mal ausschnittsweise was einstellen, ich nehm mal an das du es nur von den Grauen wissen willst oder?

Und in Duisburg lacht mit Sicherheit niemand wenn du den Grauen anmelden willst, da es deine Plicht ist, genauso wie bei unseren Amas und Goffin und auch Grünwangen.

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