Adressenliste: Anmeldung von Papageien
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- Graufeder
Adressenliste: Anmeldung von Papageien
Hallo!
Was haltet ihr davon wenn wir die Adressen der zuständigen Behören zum Anmelden von Papageien sammeln. Dann haben es zukünftige Papageienbesitzer nicht mehr so schwer die richtigen Ansprechpartner zu finden. Oder es wir ihnen nicht noch zusätzlich schwer gemacht die Adresse zu finden, wenn der Amtstierarzt wie in meinem Fall völlig unwissend ist. Außsage: Wenn sie nicht Züchten müssen sie nicht melden. Völliger Blödsinn!!!
Also hier eine Adresse im PLZ Bereich 5
EN-Kreis:
Untere Landschaftsbehörde
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstraße 92
58332 Schwelm
02336/932351
Zimmer: 449
e-mail: T.Anton@en-kreis.de
Immer her mit den Adressen.
Was haltet ihr davon wenn wir die Adressen der zuständigen Behören zum Anmelden von Papageien sammeln. Dann haben es zukünftige Papageienbesitzer nicht mehr so schwer die richtigen Ansprechpartner zu finden. Oder es wir ihnen nicht noch zusätzlich schwer gemacht die Adresse zu finden, wenn der Amtstierarzt wie in meinem Fall völlig unwissend ist. Außsage: Wenn sie nicht Züchten müssen sie nicht melden. Völliger Blödsinn!!!
Also hier eine Adresse im PLZ Bereich 5
EN-Kreis:
Untere Landschaftsbehörde
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstraße 92
58332 Schwelm
02336/932351
Zimmer: 449
e-mail: T.Anton@en-kreis.de
Immer her mit den Adressen.
- Monja
Einige Untere Landschaftsbehörden zuständig für Tieran-/Abmeldungen:
Sie wohnen im Kreis Kleve ?
Kreis Kleve
Untere Landschaftsbehörde, Artenschutzrecht
Nassauer Allee 15 - 23
47533 Kleve
Tel.: 02821/85-0
Sie wohnen im Kreis Borken ?
Kreis Borken
Veterinäramt, Artenschutzrecht
Burloer Str. 93
46325 Borken
Tel.: 02861/82-0
Sie wohnen im Kreis Viersen ?
Kreis Viersen
Untere Landschaftsbehörde, Artenschutzrecht
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel.: 02162/39-0
Sie wohnen in Duisburg ?
Stadt Duisburg
Amt für kommunalen Umweltschutz, Artenschutzrecht
47049 Duisburg
Tel.: 0203/2834695
Sie wohnen in Krefeld ?
Stadt Krefeld
Grünflächenamt, Artenschutzrecht
47721 Krefeld
Tel.: 02151/86-1
Sie wohnen im Kreis Kleve ?
Kreis Kleve
Untere Landschaftsbehörde, Artenschutzrecht
Nassauer Allee 15 - 23
47533 Kleve
Tel.: 02821/85-0
Sie wohnen im Kreis Borken ?
Kreis Borken
Veterinäramt, Artenschutzrecht
Burloer Str. 93
46325 Borken
Tel.: 02861/82-0
Sie wohnen im Kreis Viersen ?
Kreis Viersen
Untere Landschaftsbehörde, Artenschutzrecht
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel.: 02162/39-0
Sie wohnen in Duisburg ?
Stadt Duisburg
Amt für kommunalen Umweltschutz, Artenschutzrecht
47049 Duisburg
Tel.: 0203/2834695
Sie wohnen in Krefeld ?
Stadt Krefeld
Grünflächenamt, Artenschutzrecht
47721 Krefeld
Tel.: 02151/86-1
- twingine1
Hier die Adresse für Gießen
Hier die Adresse von Gießen:
Obere Naturschutzbehörde
Regierungspräsidium Gießen
Dez. IV / 53.2
Eichgertenallee 1
35394 Gießen
Mit freundlichem Gruß von all meinen Geiern
und Monika
Obere Naturschutzbehörde
Regierungspräsidium Gießen
Dez. IV / 53.2
Eichgertenallee 1
35394 Gießen
Mit freundlichem Gruß von all meinen Geiern
und Monika
Hallo Andrea
So ganz stimmt Deine Aussage hier nicht.
Ich bin auch aus dem Wohngebiet PLZ 6, aber für mich ist nicht Darmstadt zuständig.
Wichtig ist auch das jeweilige Bundesgebiet. Du wohnst im hessischen Bereich - ich in Baden-Würtemberg. Es hat also weniger mit der Postleitzahl zu tun, sondern auch mit dem jeweiligen Bundesland.
Für mich bzw. für die Anmeldung meiner Geier ist Herr Westermann zuständig.
Herr Westermann, Karl-Friedrich-Str. 17, Referat 55, 76247 Karlsruhe, Tel-Nr.
0721/926-2647 (ganztags)
Zuständigkeitsgebiet: Landkreise Calw, Freudenstadt, Enzkreis, Karlsruhe,
Neckar-Odenwaldkreis, Rastatt und Rhein-Neckar-Kreis
E-Mail: Werner.Westermann@rpk.bwl.de
-----------------------------------
Frau Ortiz, Karl-Friedrich-Str. 17, Referat 55, 76247 Karlsruhe, Tel-Nr. 0721/926-2622
(Montags bis Donnerstags 08:00-11:00 Uhr)
Zuständigkeitsgebiet: Stadtkreise Baden-Baden, Heidel-
berg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim
E-Mail: Sylvia.Ortiz@rpk.bwl.de
Andrea hat geschrieben:Hier die Adresse für PLZ- Gebiet 6:
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstr. 1-3
64278 Darmstadt
Ich habe die Unterlagen z. Hd. Herrn Weis gesendet, weil ich vorher mit ihm telefoniert hatte.
So ganz stimmt Deine Aussage hier nicht.
Ich bin auch aus dem Wohngebiet PLZ 6, aber für mich ist nicht Darmstadt zuständig.
Wichtig ist auch das jeweilige Bundesgebiet. Du wohnst im hessischen Bereich - ich in Baden-Würtemberg. Es hat also weniger mit der Postleitzahl zu tun, sondern auch mit dem jeweiligen Bundesland.
Für mich bzw. für die Anmeldung meiner Geier ist Herr Westermann zuständig.
Herr Westermann, Karl-Friedrich-Str. 17, Referat 55, 76247 Karlsruhe, Tel-Nr.
0721/926-2647 (ganztags)
Zuständigkeitsgebiet: Landkreise Calw, Freudenstadt, Enzkreis, Karlsruhe,
Neckar-Odenwaldkreis, Rastatt und Rhein-Neckar-Kreis
E-Mail: Werner.Westermann@rpk.bwl.de
-----------------------------------
Frau Ortiz, Karl-Friedrich-Str. 17, Referat 55, 76247 Karlsruhe, Tel-Nr. 0721/926-2622
(Montags bis Donnerstags 08:00-11:00 Uhr)
Zuständigkeitsgebiet: Stadtkreise Baden-Baden, Heidel-
berg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim
E-Mail: Sylvia.Ortiz@rpk.bwl.de
Grüßle
Vicky
Vicky
- gisiFfm
für Hamburg
das anmeldeformular klick hier zum ausdrucken und die zuständige adresse der webseite hamburg-klick
Nachtrag Hessen> Region Rhein-Main / Südhessen
vordrucke zum anmelden klick
das anmeldeformular klick hier zum ausdrucken und die zuständige adresse der webseite hamburg-klick
Nachtrag Hessen> Region Rhein-Main / Südhessen
vordrucke zum anmelden klick
- tomcom38
Re: Adressenliste: Anmeldung von Papageien
Muss man einen Papagei (oder andere exotische Vögel) wirklich in seiner Stadt anmelden ???
Oder nur, wenn sie dem EU Artenschutzgesetz Anhang A entsprechen. Und wo findet man die Liste des EU Anhangs A ?
Ich denke, die meissten hier gehaltenen Papageienarten (ausser ein paar wenigen Aras) fallen nicht in den "Anhang A" des EU Artenschutzgesetzes.
Mein Grauer ist nicht geschlossen beringt, aber ich habe einen Herkunftsnachweis, welchen mein Theo leider zur Hälfte schon aufgefressen hat
Ich denke, wenn ich die Stadt Duisburg anrufe, um meinen Grauen an zu melden, dann lachen die mich aus.
"
Für die innergemeinschaftliche Beförderung und Vermarktung von Anhang B-Arten ist eine CITES-Bescheinigung nicht vorgeschrieben; der Besitzer kann ein solches Tier abgeben, wenn der Adressat über die entsprechende Sachkunde verfügt. Damit der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen werden kann, muss der neue Besitzer über entsprechende Belege verfügen. In jedem Fall sollte die Herkunft des Tieres oder, soweit für das betreffende Exemplar ein CITES-Dokument ausgestellt wurde, ein Bezug zu diesem im Kaufvertrag festgehalten bzw. vom bisherigen Halter in einer schriftlichen Erklärung bestätigt werden. Noch sicherer ist es natürlich, sich eine CITES-Bescheinigung für das Tier ausstellen zu lassen. Für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft ist ein CITES-Dokument als Legalitätsnachweis für den rechtmäßigen Erwerb auf jeden Fall erforderlich."
Also auf deutsch gesagt, für alle Tiere welche im Anhang B des EU Artenschutzgesetzes aufgelistet sind, gilt "gekauft wie gesehen".
Ausser natürlich Wildfänge, die soll es ja wirklich auch noch geben......
Kann vieleicht jemand einen Link zu "Angang A Arten" und "Anhang B Arten" des EU Artenschutzgesetztes posten ?
Ich komme da nicht weiter.
Thomas.
Kann das mal jemand klären ?
Thomas.
Oder nur, wenn sie dem EU Artenschutzgesetz Anhang A entsprechen. Und wo findet man die Liste des EU Anhangs A ?
Ich denke, die meissten hier gehaltenen Papageienarten (ausser ein paar wenigen Aras) fallen nicht in den "Anhang A" des EU Artenschutzgesetzes.
Mein Grauer ist nicht geschlossen beringt, aber ich habe einen Herkunftsnachweis, welchen mein Theo leider zur Hälfte schon aufgefressen hat
Ich denke, wenn ich die Stadt Duisburg anrufe, um meinen Grauen an zu melden, dann lachen die mich aus.
"
Für die innergemeinschaftliche Beförderung und Vermarktung von Anhang B-Arten ist eine CITES-Bescheinigung nicht vorgeschrieben; der Besitzer kann ein solches Tier abgeben, wenn der Adressat über die entsprechende Sachkunde verfügt. Damit der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen werden kann, muss der neue Besitzer über entsprechende Belege verfügen. In jedem Fall sollte die Herkunft des Tieres oder, soweit für das betreffende Exemplar ein CITES-Dokument ausgestellt wurde, ein Bezug zu diesem im Kaufvertrag festgehalten bzw. vom bisherigen Halter in einer schriftlichen Erklärung bestätigt werden. Noch sicherer ist es natürlich, sich eine CITES-Bescheinigung für das Tier ausstellen zu lassen. Für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft ist ein CITES-Dokument als Legalitätsnachweis für den rechtmäßigen Erwerb auf jeden Fall erforderlich."
Also auf deutsch gesagt, für alle Tiere welche im Anhang B des EU Artenschutzgesetzes aufgelistet sind, gilt "gekauft wie gesehen".
Ausser natürlich Wildfänge, die soll es ja wirklich auch noch geben......
Kann vieleicht jemand einen Link zu "Angang A Arten" und "Anhang B Arten" des EU Artenschutzgesetztes posten ?
Ich komme da nicht weiter.
Thomas.
Kann das mal jemand klären ?
Thomas.
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- Beiträge: 3995
- Registriert: 28.10.2004, 17:02
- Vögel: 1.3.1 Blaustirnamazonen, 1.0 Goffin, 2.2 Grünwangen-Rotschwanzsittiche, Pennant, Lemminge
- Land: Deutschland
Re: Adressenliste: Anmeldung von Papageien
Eine CITES ist nur für besonders geschützte Arten erforderlich, aber es gibt auch Vögel die meldepflichtig sind und für die ein Herkunftsnachweis erforderlich ist, zB. Grünwangenrotschwanzsittiche, brauchen keine Cites, aber Herkunftsnachweis und sind meldepflichtig.
Genauso wie die meisten Amazonenarten und Graue.
Goffins zB brauchen eine CITES und sind natürlich meldepflichtig
Ich werde nachher mal ausschnittsweise was einstellen, ich nehm mal an das du es nur von den Grauen wissen willst oder?
Und in Duisburg lacht mit Sicherheit niemand wenn du den Grauen anmelden willst, da es deine Plicht ist, genauso wie bei unseren Amas und Goffin und auch Grünwangen.
Genauso wie die meisten Amazonenarten und Graue.
Goffins zB brauchen eine CITES und sind natürlich meldepflichtig
Ich werde nachher mal ausschnittsweise was einstellen, ich nehm mal an das du es nur von den Grauen wissen willst oder?
Und in Duisburg lacht mit Sicherheit niemand wenn du den Grauen anmelden willst, da es deine Plicht ist, genauso wie bei unseren Amas und Goffin und auch Grünwangen.
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