Bauzeichnung für Außenvoliere
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Bauzeichnung für Außenvoliere
Hallo!
Ich möchte mir eine Außenvoliere bauen. Dafür muß ich aber eine Baugenehmigung beantragen. Dafür muß ich eine Zeichnung von der Voliere machen weiß jemand wie sowas geht? Ich habe keine Ahnung von sowas. Die Voliere will mein Freund bauen und er sagte er hat schon im Kopf wie aber einen Plan dafür kann er auch nicht zeichnen. Kann mir jemand helfen?
Ich möchte mir eine Außenvoliere bauen. Dafür muß ich aber eine Baugenehmigung beantragen. Dafür muß ich eine Zeichnung von der Voliere machen weiß jemand wie sowas geht? Ich habe keine Ahnung von sowas. Die Voliere will mein Freund bauen und er sagte er hat schon im Kopf wie aber einen Plan dafür kann er auch nicht zeichnen. Kann mir jemand helfen?
Ich hatte gedacht Die Voliere so etwa 6 m mal 2,5 m und der Schutzraum dran noch so 2,5 mal 2 m in der Grundfläche. Aber erst mal abwarten ob das Ganze überhaupt genehmigt wird. denn es muß 3m Abstand zu allen Grenzen haben und das hätte es nicht. Mein Freund baut mir das Teil nicht mitten in den Garten. Das ist alles so kompliziert.
Wieso 3 m zur Grenze ? M.E. muss es in einer Höhe von 3 m, 3 m Abstand zur Grenze haben, ansonsten kann man manchmal sogar auf Grenze bauen oder mit einem Abstand von mindestens 1 m, aber wie schon gesagt, da dann nicht gleich 3 m hoch.
Eine Baugenehmigung erhält man i.d.R. nur, wenn man einen Bauantrag einreicht und dazu gehört auch eine Zeichnung, so wie eine Kostenübersicht, aus der sich dann gleich die Kosten für die Baugenehmigung ergeben.
Ich hab das ganze Prozedere schon 2 mal durch, 1 mal für unser Haus und einmal für die Volieren *ächz*
Glaub nicht, dass Dir das jemand mal so nebenbei macht
Eine Baugenehmigung erhält man i.d.R. nur, wenn man einen Bauantrag einreicht und dazu gehört auch eine Zeichnung, so wie eine Kostenübersicht, aus der sich dann gleich die Kosten für die Baugenehmigung ergeben.
Ich hab das ganze Prozedere schon 2 mal durch, 1 mal für unser Haus und einmal für die Volieren *ächz*
Glaub nicht, dass Dir das jemand mal so nebenbei macht
Borky hat geschrieben:Ja diesen Antrag muß ich ja jetzt einreichen aber die wollten keine Kostenaufstellung von mir .Nur die ausgefüllten Formolare und eine Zeichnung. Und von 3m Höhe haben sie auch nichts gesagt.
Ich denke die gehen davon aus, dass derjenige der sowas einreicht das selbst weiss, denn i.d.R. sind das Handwerksmeister oder Architekten
Hallo @ all!
Fragt vor dem Bau ein Ausenvoliere doch erstmal auf dem Bauamt nach!
In manchen Städten und Bundesländer ist ein umbauter Raum bis 40 m³ genehmigungs frei und darf auch auf die Grenze gebaut werden.
Ist die Wohngegend als Mischgebiet ( Industrie und Wohngebiet ) von der Gemeinde ausgelegt, wird es keine großen Probleme hier geben.
So hab ich mir meine Voliere mit Schutzhaus mit 6m x 2,50m x 2,70 m bauen können ohne jede Genehmigung.
Übrigens, wenn Ihr ein Gartenhäuschen kauft und dieses als Schutzhaus nehmt, ist der Bauplan schon dabei. Die Freivoliere ( Ausflug ) kann man dann da anbauen und braucht keine Genehmigung dafür, da diese nicht als umbauter Raum gilt.
Aber auch hier ist etwas Vorsicht geboten, denn in manchen Städten muß man die Nutzungsart angeben, dann könnte die untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sein, da es dann in den Gehegebau für Wildtiere fällt und dafür braucht man eine Genehmigung.
Also erst richtig auf den Ämtern erkundigen und dann Planen.
Ein Plan kann man auch per Handzeichnen und mit auf das Amtnehmen! So hab ich es getan und nachgefragt, wie es mit der Genehmigung in der Größenordnung aussieht.
Nach Prüfung und durchrechnung auf dem Amt hatte ich etwa 40,5 m³ umbauter Raum und wurde mit einem zugedrückten Auge genehmigt.
Fragt vor dem Bau ein Ausenvoliere doch erstmal auf dem Bauamt nach!
In manchen Städten und Bundesländer ist ein umbauter Raum bis 40 m³ genehmigungs frei und darf auch auf die Grenze gebaut werden.
Ist die Wohngegend als Mischgebiet ( Industrie und Wohngebiet ) von der Gemeinde ausgelegt, wird es keine großen Probleme hier geben.
So hab ich mir meine Voliere mit Schutzhaus mit 6m x 2,50m x 2,70 m bauen können ohne jede Genehmigung.
Übrigens, wenn Ihr ein Gartenhäuschen kauft und dieses als Schutzhaus nehmt, ist der Bauplan schon dabei. Die Freivoliere ( Ausflug ) kann man dann da anbauen und braucht keine Genehmigung dafür, da diese nicht als umbauter Raum gilt.
Aber auch hier ist etwas Vorsicht geboten, denn in manchen Städten muß man die Nutzungsart angeben, dann könnte die untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sein, da es dann in den Gehegebau für Wildtiere fällt und dafür braucht man eine Genehmigung.
Also erst richtig auf den Ämtern erkundigen und dann Planen.
Ein Plan kann man auch per Handzeichnen und mit auf das Amtnehmen! So hab ich es getan und nachgefragt, wie es mit der Genehmigung in der Größenordnung aussieht.
Nach Prüfung und durchrechnung auf dem Amt hatte ich etwa 40,5 m³ umbauter Raum und wurde mit einem zugedrückten Auge genehmigt.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
Ja bei uns braucht man schon ab 5 m³ eine Genehmigung die Pläne hab ich jetzt mit der Hand gezeichnet und sie sind ok haben die gesagt. Ich brauche nur die Zustimmung vom Besitzer des Nachtbargrundstücks da sie weniger als 3 m entfernt sein soll. Ich hoffe ich bekomme sie. Der Nachbar hätte nichts dagegen aber er wohnt nur zur Miete da und da muß ich erst die Gesellschaft fragen der dieses Haus gehöhrt.
Hi Borky,
lass dir die Zustimmung des Nachbarn und der Eigentümer aber schriftlich geben!
Denn sonst steht eines Tages vielleicht Ärger im Haus.
Borky hat geschrieben:Ja bei uns braucht man schon ab 5 m³ eine Genehmigung die Pläne hab ich jetzt mit der Hand gezeichnet und sie sind ok haben die gesagt. Ich brauche nur die Zustimmung vom Besitzer des Nachtbargrundstücks da sie weniger als 3 m entfernt sein soll. Ich hoffe ich bekomme sie. Der Nachbar hätte nichts dagegen aber er wohnt nur zur Miete da und da muß ich erst die Gesellschaft fragen der dieses Haus gehöhrt.
lass dir die Zustimmung des Nachbarn und der Eigentümer aber schriftlich geben!
Denn sonst steht eines Tages vielleicht Ärger im Haus.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
Hi Borky,
die schriftliche ZUstimmung der Nachbarn in Kopie den Bauanträgen gleich beifügen!
So schlägst du gleich 2 Fliegen mit einer Klappe.
Dann weis das Amt, das die Nachbarn nix dagegen haben und brachen nicht noch mal nachfragen.
Borky hat geschrieben:Ja das werd ich gleich am Montag machen und dann die ganzen Anträge beim Bauamt abgeben. Hoffentlich klappt alles. Dann kann mein Freund wenn er in 2 Wochen Urlaub hat mit dem Bau anfangen. Ich freu mich schon drauf daß meine Geier endlich ihren Freiflug kriegen.
die schriftliche ZUstimmung der Nachbarn in Kopie den Bauanträgen gleich beifügen!
So schlägst du gleich 2 Fliegen mit einer Klappe.
Dann weis das Amt, das die Nachbarn nix dagegen haben und brachen nicht noch mal nachfragen.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
Borky hat geschrieben:Der Herr vom Bauamt sagte ich soll die zustimmung auf dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster so eine Karte von der ganzen Straße darauf soll ich die Zustimmung formulieren und die Gesellschaft unterschreiben lassen.
Ja, so kannst du das auch machen!
Dann weis jeder wo genau das Vorhaben geplant bzw. gebaut werden soll.
Gruß Walter
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
Halter und Hobbyzüchter von Schwarzköpfchen
- Steffen79
Also die 3 Meter müssen normalerweise eingehalten werden zur Grenze.Eine andere Möglichkeit wäre noch die Grenzbebauung,wo dann das Objekt genau auf der Grenze steht.
Muss ein Bauantrag gestellt werden,muss ja eh ein Lageplan und Bebauungsplan vorgelegt werden.Am Ende muss das ganze dann noch aufgemessen werden vom Vermessungsbüro und wird dann katasterlich festgehalten.
Aber ich glaube dass solch ein Bauantrag erst ab 25qm gestellt werden muss.
Stimmt der Nachbar zu,wenn die Abstandsfläche zur Grenze weniger als 3 Meter beträgt,wo wird die überbaute Fläche als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.Wie so eine Art Wegerecht eben.
Teuer wirds wenn keine Grenzpunkte örtlichlich mehr vorhanden sind.
Eine Grenzherstellung kostet in etwa 600 Euro je Grenzpunkt.
Zudem wird noch ein Lageplan (amtlich) angefordert,der je nach Größe und Wert des Bodens bestimmt wird.
Muss ein Bauantrag gestellt werden,muss ja eh ein Lageplan und Bebauungsplan vorgelegt werden.Am Ende muss das ganze dann noch aufgemessen werden vom Vermessungsbüro und wird dann katasterlich festgehalten.
Aber ich glaube dass solch ein Bauantrag erst ab 25qm gestellt werden muss.
Stimmt der Nachbar zu,wenn die Abstandsfläche zur Grenze weniger als 3 Meter beträgt,wo wird die überbaute Fläche als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.Wie so eine Art Wegerecht eben.
Teuer wirds wenn keine Grenzpunkte örtlichlich mehr vorhanden sind.
Eine Grenzherstellung kostet in etwa 600 Euro je Grenzpunkt.
Zudem wird noch ein Lageplan (amtlich) angefordert,der je nach Größe und Wert des Bodens bestimmt wird.
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