suche eine ähnliche vogelrasse wie nymphensittiche
Moderator: Moderatoren-Team
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- magic
suche eine ähnliche vogelrasse wie nymphensittiche
hi ich wollte mir eigentlich zwei nymphensittiche kaufen aber meine vermietern meint diese vogelrasse sei zu laut. nun bin ich auf der suche nach ner ähnlichen rasse also mit ähnlichen aussehen wie die nymphensittiche da mit der kopfschmuck auch sehr gefällt. sie dürfen halt nicht zu laut sein und der preis spielt natürlich auch eine rolle
ich könnte verzweifeln
ich könnte verzweifeln
Hallo du!
Also, Nymphensittiche sind eigentlich einmalig und wenn du Vögel mit ähnlichem Kopfschmuck suchst gibt es da nur noch die Kakadus und die sind auf jeden Fall lauter ! Du solltest dich auf jeden Fall gut informieren, wenn du dir überlegst eine Sittichart zuzulegen. Kann gut verstehen, dass du dich so in die Nymphen verliebt hast Sonst gibt´s doch noch eine andere Möglichkeit: such dir eine neue Wohnung mit vogelfreundlichen Vermietern *scherz*
Also, Nymphensittiche sind eigentlich einmalig und wenn du Vögel mit ähnlichem Kopfschmuck suchst gibt es da nur noch die Kakadus und die sind auf jeden Fall lauter ! Du solltest dich auf jeden Fall gut informieren, wenn du dir überlegst eine Sittichart zuzulegen. Kann gut verstehen, dass du dich so in die Nymphen verliebt hast Sonst gibt´s doch noch eine andere Möglichkeit: such dir eine neue Wohnung mit vogelfreundlichen Vermietern *scherz*
Grüße von Jasmin, Ali Baba und seinen 6 Räubern
- Gast
Hallo,
also da du den gleichen Therade ja schon bei den Nymphensittichen geschrieben ahst wirst du dort sicher auch Antworten bekommen.
Ich würde dir empfehlen einmal zu einem Zücher zufahren und dir vor Ort ein bild davon zu machen wie laut Nymphensittiche wirklich sind.
Zu Pflaumenköpfen kann ichd ri nicht raten da sie nach meiner Erfahrung noch lauter werden als Nymphensittice.
Eine der anderen Kakadu Arten sollte auch wegfallen da sie auch sehr sehr laut werden können.
Gesa
also da du den gleichen Therade ja schon bei den Nymphensittichen geschrieben ahst wirst du dort sicher auch Antworten bekommen.
Ich würde dir empfehlen einmal zu einem Zücher zufahren und dir vor Ort ein bild davon zu machen wie laut Nymphensittiche wirklich sind.
Zu Pflaumenköpfen kann ichd ri nicht raten da sie nach meiner Erfahrung noch lauter werden als Nymphensittice.
Eine der anderen Kakadu Arten sollte auch wegfallen da sie auch sehr sehr laut werden können.
Gesa
Im Gegensatz zu Hunden kann die Haltung von Wellensittichen in der Wohnung nicht untersagt werden, sofern nicht eine übermäßige Belästigung der anderen Mieter eintritt. Inwiefern sich "übermäßig" definiert ist allerdings nicht endgültig klar. Auf jeden Fall sollte es in Deinem Fall heißen: "Schade, ich kann mir keine Vögel halten." Und zwar aus folgendem Grund:
Sittiche sind sehr kommunikative Vögel, wie Du aus den zahlreichen Antworten schon entnehmen konntest. Aus diesem Grunde sind Sittiche, die man hinlänglich mit diesem Begriff verbindet, auf jeden Fall ungeeignet. Ich kann mich aber entsinnen, in diesem Forum mal etwas über unbewegliche, trotzdem lebende Sittiche gelesen zu haben. Ich vermeine auch, mich zu erinnern, daß es sich um Bourke-Sittiche gehandelt hat. Dies vielleicht mal als Denkanstoß.
Ich meine, wenn es schon mit Wellis und Nymphen nicht geht, dann sind auch größere oder andere Papas ungeeignet. Denn auch wenn Dich Deine Vermieterin nicht wegen Wellensittichen oder anderen ZIERVÖGELN den Mietvertrag nicht kündigen darf, so gibt es andere Methoden und Begründungen, einen unliebsamen Mieter loszuwerden. Es bringt nichts, in diesem Zusammenhang etwas übers Knie brechen zu wollen. Das geht schief...
Edit: Hier mal ein Link, der es vielleicht besser trifft...
Sittiche sind sehr kommunikative Vögel, wie Du aus den zahlreichen Antworten schon entnehmen konntest. Aus diesem Grunde sind Sittiche, die man hinlänglich mit diesem Begriff verbindet, auf jeden Fall ungeeignet. Ich kann mich aber entsinnen, in diesem Forum mal etwas über unbewegliche, trotzdem lebende Sittiche gelesen zu haben. Ich vermeine auch, mich zu erinnern, daß es sich um Bourke-Sittiche gehandelt hat. Dies vielleicht mal als Denkanstoß.
Ich meine, wenn es schon mit Wellis und Nymphen nicht geht, dann sind auch größere oder andere Papas ungeeignet. Denn auch wenn Dich Deine Vermieterin nicht wegen Wellensittichen oder anderen ZIERVÖGELN den Mietvertrag nicht kündigen darf, so gibt es andere Methoden und Begründungen, einen unliebsamen Mieter loszuwerden. Es bringt nichts, in diesem Zusammenhang etwas übers Knie brechen zu wollen. Das geht schief...
Edit: Hier mal ein Link, der es vielleicht besser trifft...
LG von Bernd
und den Rosellas Felix und Maxi, den Wellis Pinocchio, Timmi, Grüni, Tami, Bibi und Loui sowie Paulchen, Joschi, Willi, Peterchen, Hennes und Tommi aus dem Regenbogenland
Liebe Deine Tiere, dann lieben sie Dich auch.
und den Rosellas Felix und Maxi, den Wellis Pinocchio, Timmi, Grüni, Tami, Bibi und Loui sowie Paulchen, Joschi, Willi, Peterchen, Hennes und Tommi aus dem Regenbogenland
Liebe Deine Tiere, dann lieben sie Dich auch.
- pepe
@all, die es interessiert:
Jetzt muss ich auch noch mal meinen Senf zu diesem Thema dazugeben ! Gut, es passt nicht wirklich in dieses Forum (andere Sitticharten), sondern eher unter "Allgemeines", aber wenn hier eh schon drüber gesprochen wird, kann ich folgendes dazu beisteuern:
"Ist im Mietvertrag festgehalten, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, muss er das beachten. Sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist dadurch nicht verletzt (BVerfG, WM 81, 77).
"Eine Klausel im Formularmietvertrag muss so abgefasst sein, dass Kleintiere von dem Verbot ausgenommen sind. Steht im Mietvertrag lediglich: ?Das Halten eines Tieres ist dem Mieter nicht gestattet?, ist die Klausel unwirksam (BGH, WM 93, 109). Denn dadurch werden auch Kleintiere erfasst, die der Mieter immer halten darf. Ist eine solche unwirksame Klausel im Mietvertrag enthalten, hat der Mieter dieselben Rechte wie bei einem Mietvertrag ohne Klausel zur Tierhaltung.
Ist die Tierhaltung verboten, darf der Mieter dennoch Besuch empfangen, der ein Tier mitbringt (AG Aachen, WM 92, 432; AG Osnabrück, WM 87, 380). Unzulässig ist es, wenn der Besucher einen Hund in häufigen Abständen regelmäßig mitbringt oder das Tier öfters nachts in der Wohnung bleibt (AG Frankfurt/M., WM 157)."
(Quelle: Mieterbund)
Und dann noch ein Link zur Angemessenheit der "Tierzahlen":
http://www.rechtstipps.net/107/artikel/ ... pp_11.html
@magic : Zum Thema "Größe des Sittichs":
Schau doch einfach mal in ein Buch über Ziervögel. Oftmals werden dort auch Angaben zur Lautstärke gemacht. Nymphen sind sehr aufgeweckte Geierchen. Die Lautstärke des einzelnen Vogels ist vielleicht noch nicht sooo schlimm, aber das gegenseitige "Aufmischen" und Animieren machts.
Btw: im Wellensittich-Forum schreibst Du, dass Du überlegst Dir 4 Wellis anzuschaffen - was denn nun? 4 Wellis, 2 Nymphen, gleich beide Arten??? Wenn Deine Vermieter schon bei Nymphen zuviel bekommen, dann bei 4 Wellis sowieso...
Ach ja: Wellensittiche sind übrigens alles andere als Großsittiche, gell!?!
Klär uns doch mal auf, ob Welli oder Nymph oder überhaupt - DANKE!
Jetzt muss ich auch noch mal meinen Senf zu diesem Thema dazugeben ! Gut, es passt nicht wirklich in dieses Forum (andere Sitticharten), sondern eher unter "Allgemeines", aber wenn hier eh schon drüber gesprochen wird, kann ich folgendes dazu beisteuern:
"Ist im Mietvertrag festgehalten, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, muss er das beachten. Sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist dadurch nicht verletzt (BVerfG, WM 81, 77).
"Eine Klausel im Formularmietvertrag muss so abgefasst sein, dass Kleintiere von dem Verbot ausgenommen sind. Steht im Mietvertrag lediglich: ?Das Halten eines Tieres ist dem Mieter nicht gestattet?, ist die Klausel unwirksam (BGH, WM 93, 109). Denn dadurch werden auch Kleintiere erfasst, die der Mieter immer halten darf. Ist eine solche unwirksame Klausel im Mietvertrag enthalten, hat der Mieter dieselben Rechte wie bei einem Mietvertrag ohne Klausel zur Tierhaltung.
Ist die Tierhaltung verboten, darf der Mieter dennoch Besuch empfangen, der ein Tier mitbringt (AG Aachen, WM 92, 432; AG Osnabrück, WM 87, 380). Unzulässig ist es, wenn der Besucher einen Hund in häufigen Abständen regelmäßig mitbringt oder das Tier öfters nachts in der Wohnung bleibt (AG Frankfurt/M., WM 157)."
(Quelle: Mieterbund)
Und dann noch ein Link zur Angemessenheit der "Tierzahlen":
http://www.rechtstipps.net/107/artikel/ ... pp_11.html
@magic : Zum Thema "Größe des Sittichs":
Schau doch einfach mal in ein Buch über Ziervögel. Oftmals werden dort auch Angaben zur Lautstärke gemacht. Nymphen sind sehr aufgeweckte Geierchen. Die Lautstärke des einzelnen Vogels ist vielleicht noch nicht sooo schlimm, aber das gegenseitige "Aufmischen" und Animieren machts.
Btw: im Wellensittich-Forum schreibst Du, dass Du überlegst Dir 4 Wellis anzuschaffen - was denn nun? 4 Wellis, 2 Nymphen, gleich beide Arten??? Wenn Deine Vermieter schon bei Nymphen zuviel bekommen, dann bei 4 Wellis sowieso...
Ach ja: Wellensittiche sind übrigens alles andere als Großsittiche, gell!?!
Klär uns doch mal auf, ob Welli oder Nymph oder überhaupt - DANKE!
- Jutta
- Beiträge: 6398
- Registriert: 29.07.2003, 21:00
- Plz/Ort: Nähe Limburg/Lahn
- Vögel: Nymphen und Wellis, Erfahrung mit Ziegensittichen und Finken
- Postleitzahl: 65604
- Land: Deutschland
Bitte nicht eine Frage in verschiedenen Foren posten.
Da die gleiche Frage bereits im Nymphenforum gestellt wurde, schließe ich hier.
Da die gleiche Frage bereits im Nymphenforum gestellt wurde, schließe ich hier.
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