Hände weg von unberingten Anhang-I-Tieren!
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- Daniel
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- Registriert: 15.10.2003, 21:06
- Plz/Ort: Oberehe-Stroheich
- Vögel: Kakadus, austr. u. asiat. Sittiche
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- Land: Deutschland
Hände weg von unberingten Anhang-I-Tieren!
Euch zur Info...
Ein Bekannter bat mich, letzten Freitag mit ihm mitzufahren, er wollte sich einen Gelbwangenkakadu-Hahn kaufen. Eine Henne hat er schon, diese sollte so zügig als möglich verpaart werden. Um so erleichtert war er also, als er eben diesen Hahn ausfindig gemacht hatte. Ich sollte ihn begleiten, um den Vogel "qualitätssichernd" zu beurteilen.
Also, morgens früh um sechs hier losgedonnert, nach zahlreichen Staus und einigen Pipi-Pausen gegen 13 Uhr dort angekommen (ca. 450 km einfache Strecke...).
Die Besitzerin versicherte meinem Bekannten im Vorfeld, das Tier sei beringt und verfüge über sämtliche notwendige Papiere - um so heftiger sind mir die Augen aus'm Kopf gefallen, als ich dann vor dem Käfig kniete und den Kerl sah: Nix Ring!
Dann hieß es, der Vogel habe sich den Ring bei "einem der Vorbesitzer" abgebissen... Das sei aber nicht so schlimm, da ja noch das CITES vorhanden sei - was dann auch der Fall war. Nur: Wie lässt sich sicherstellen, dass ein unberingtes, ungechiptes Tier auch tatsächlich das ist, was auf dem CITES erwähnt ist? Überhaupt nicht! Angemeldet habe sie den Vogel auch nicht, da die Vorbesitzerin ihn ebenfalls nicht angemeldet habe... Was ne Logik!?
Ein Anruf bei der für meinen Bekannten zuständigen Naturschutzbehörde ergab, dass, sobald der unberingte Vogel in seinen Bestand übergehen würde, dieser und alle anderen Vögel sofort beschlagnahmt würden. Eine Nachkennzeichnung nur anhand des CITES sei nicht möglich und man verfahre prinzipiell bei nicht identifizierbaren Anhang-I-Tieren so. Punkt.
Die ganze Tour also für die Katz' und das nur, weil die Besitzerin schlichtweg keine Ahnung in Sachen Anhang-I-Tiere hatte (und im Vorfeld wohl nicht so ganz ehrlich war...).
Einen nicht beringten/gechipten Anhang-I-Vogel zu besitzen bedeutet für die Staatsanwaltschaft:
- Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetzt
- Verstoß gegen die Bundesartenschutzverordnung
- Verstoß gegen die Psittacoseverordnung
- Verdacht auf Wilderei
- Verdacht auf Steuerhinterziehung
Wenn Ihr also mal in die "Versuchung" kommen solltet, Finger weg! Auch und gerade Mitleids-Freikäufe führen hier press auf direktem Weg in Teufel's Küche...
Das wirklich Bedauerliche an unserem "Freitag-Ausflug" sind nicht die gefahrenen Kilometer, das verblasene Benzin, der zerhackte Tag - sondern die Ungewissheit, was mit dem Gelbwangen-Buben geschehen mag...
Ein Bekannter bat mich, letzten Freitag mit ihm mitzufahren, er wollte sich einen Gelbwangenkakadu-Hahn kaufen. Eine Henne hat er schon, diese sollte so zügig als möglich verpaart werden. Um so erleichtert war er also, als er eben diesen Hahn ausfindig gemacht hatte. Ich sollte ihn begleiten, um den Vogel "qualitätssichernd" zu beurteilen.
Also, morgens früh um sechs hier losgedonnert, nach zahlreichen Staus und einigen Pipi-Pausen gegen 13 Uhr dort angekommen (ca. 450 km einfache Strecke...).
Die Besitzerin versicherte meinem Bekannten im Vorfeld, das Tier sei beringt und verfüge über sämtliche notwendige Papiere - um so heftiger sind mir die Augen aus'm Kopf gefallen, als ich dann vor dem Käfig kniete und den Kerl sah: Nix Ring!
Dann hieß es, der Vogel habe sich den Ring bei "einem der Vorbesitzer" abgebissen... Das sei aber nicht so schlimm, da ja noch das CITES vorhanden sei - was dann auch der Fall war. Nur: Wie lässt sich sicherstellen, dass ein unberingtes, ungechiptes Tier auch tatsächlich das ist, was auf dem CITES erwähnt ist? Überhaupt nicht! Angemeldet habe sie den Vogel auch nicht, da die Vorbesitzerin ihn ebenfalls nicht angemeldet habe... Was ne Logik!?
Ein Anruf bei der für meinen Bekannten zuständigen Naturschutzbehörde ergab, dass, sobald der unberingte Vogel in seinen Bestand übergehen würde, dieser und alle anderen Vögel sofort beschlagnahmt würden. Eine Nachkennzeichnung nur anhand des CITES sei nicht möglich und man verfahre prinzipiell bei nicht identifizierbaren Anhang-I-Tieren so. Punkt.
Die ganze Tour also für die Katz' und das nur, weil die Besitzerin schlichtweg keine Ahnung in Sachen Anhang-I-Tiere hatte (und im Vorfeld wohl nicht so ganz ehrlich war...).
Einen nicht beringten/gechipten Anhang-I-Vogel zu besitzen bedeutet für die Staatsanwaltschaft:
- Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetzt
- Verstoß gegen die Bundesartenschutzverordnung
- Verstoß gegen die Psittacoseverordnung
- Verdacht auf Wilderei
- Verdacht auf Steuerhinterziehung
Wenn Ihr also mal in die "Versuchung" kommen solltet, Finger weg! Auch und gerade Mitleids-Freikäufe führen hier press auf direktem Weg in Teufel's Küche...
Das wirklich Bedauerliche an unserem "Freitag-Ausflug" sind nicht die gefahrenen Kilometer, das verblasene Benzin, der zerhackte Tag - sondern die Ungewissheit, was mit dem Gelbwangen-Buben geschehen mag...
Grüße
Daniel
Daniel
- Jens-Manfred
ersteinmal, du hast natürlich absolut Recht !
Aber kann dein bekannter nicht dennoch Glück haben, denn nun muss doch die Besitzerin ihren Pflichten nachkommen und wenn man das nun einvernehmlich regelt. Mit allen behörden, dann kann die doch den Vogel beschlagnahmen und gegen Auflagen bei deinem Bekannten einstellen ? Diesen Weg habe ich bei einer kooperierenden Behörde auch schon erlebt.
Zumal damit bei entsprechender Argumentation allen geholfen wäre.
Der Vogel bekommt einen Partner. Das wäre gerade bei Anhang A Tieren das Wichtigste. Die Halterin wäre entlastet. Der Stress mit Anzeige, etc könnte entfallen, dein bekannter käme seiner Pfliht, ein Anhang A Tier zu halten auch sauber nach und eine eventuelle amtliche Auffangstation bräuchte nicht erst bemüht werden, denn auch die haben meist den richtigen Partner nicht parat.
Sprich noch mal mit deinem zuständigen Amt, denn die können sich ´mit dem am Sitz des jetzigen halters auseinander setzen.
Aber kann dein bekannter nicht dennoch Glück haben, denn nun muss doch die Besitzerin ihren Pflichten nachkommen und wenn man das nun einvernehmlich regelt. Mit allen behörden, dann kann die doch den Vogel beschlagnahmen und gegen Auflagen bei deinem Bekannten einstellen ? Diesen Weg habe ich bei einer kooperierenden Behörde auch schon erlebt.
Zumal damit bei entsprechender Argumentation allen geholfen wäre.
Der Vogel bekommt einen Partner. Das wäre gerade bei Anhang A Tieren das Wichtigste. Die Halterin wäre entlastet. Der Stress mit Anzeige, etc könnte entfallen, dein bekannter käme seiner Pfliht, ein Anhang A Tier zu halten auch sauber nach und eine eventuelle amtliche Auffangstation bräuchte nicht erst bemüht werden, denn auch die haben meist den richtigen Partner nicht parat.
Sprich noch mal mit deinem zuständigen Amt, denn die können sich ´mit dem am Sitz des jetzigen halters auseinander setzen.
Hallo zusammen,
Jens hat vollkommen recht mit dem was er sagt. Prinzipiell sind in Daniels Fall
gleich mehrere Straftatbestände zusammen gekommen, aber hier sei auch gesagt, daß Behörden in der Regel ( das Finanzamt nicht !!!) einen Weg des geringsten Widerstands gehen. D.h., wenn man den Vogel sozusagen aus der illegalen Haltung "befreit" und diesen Sachverhalt entsprechend den Behörden meldet ist Daniels Bekannter fein rauß. Die jetzige Besitzerin könnte dann möglicherweise in die unangenehme Situation kommen sich erklären zu müssen Wenn Daniels bekannter dann der Behörde meldet, daß er den Vogel erst einmal unter Vorbehalt zu sich genommen hat, dann kommt es zwar pro forma zu einer Beschlagnahme aber Daniels Bekannter könnte den Vogel mit größer Wahrscheinlichkeit behalten, weil die zuständige Behörde selbst nicht in der Lage wäre das Tier artgerecht zu halten oder in eine solche Haltung abzugeben. Dann ist auch eine nachträgliche Beringung möglich, da der Vogel ja zu identifizieren sein muß.
Das juristische Argument ist in so einem Fall der Ermessensspielraum der Behörde.
Bitte versteht mich nicht Falsch, ich rate niemandem ein anhang A Tier illegal zu erwerben (alle die sowas versuchen an den Pranger !!!), aber für den Vogel wäre es das Beste und das sehen die Naturschutzbehörden und Veterenärämter genauso.
Gruß Jens
Jens hat vollkommen recht mit dem was er sagt. Prinzipiell sind in Daniels Fall
gleich mehrere Straftatbestände zusammen gekommen, aber hier sei auch gesagt, daß Behörden in der Regel ( das Finanzamt nicht !!!) einen Weg des geringsten Widerstands gehen. D.h., wenn man den Vogel sozusagen aus der illegalen Haltung "befreit" und diesen Sachverhalt entsprechend den Behörden meldet ist Daniels Bekannter fein rauß. Die jetzige Besitzerin könnte dann möglicherweise in die unangenehme Situation kommen sich erklären zu müssen Wenn Daniels bekannter dann der Behörde meldet, daß er den Vogel erst einmal unter Vorbehalt zu sich genommen hat, dann kommt es zwar pro forma zu einer Beschlagnahme aber Daniels Bekannter könnte den Vogel mit größer Wahrscheinlichkeit behalten, weil die zuständige Behörde selbst nicht in der Lage wäre das Tier artgerecht zu halten oder in eine solche Haltung abzugeben. Dann ist auch eine nachträgliche Beringung möglich, da der Vogel ja zu identifizieren sein muß.
Das juristische Argument ist in so einem Fall der Ermessensspielraum der Behörde.
Bitte versteht mich nicht Falsch, ich rate niemandem ein anhang A Tier illegal zu erwerben (alle die sowas versuchen an den Pranger !!!), aber für den Vogel wäre es das Beste und das sehen die Naturschutzbehörden und Veterenärämter genauso.
Gruß Jens
- Amazonenlady
Hallo;
also ganz so schwarz sehen würde ich bei einem Anhang A-Vogel ohne Papiere nicht immer.
Oft sind diese Tiere ja schon vor in Kraft treten des WA nach Deutschland verbracht worden. Wenn der Besitzer den Vogel dann auch noch irgendwann angemeldet hat, auch ohne Ring kann er sich eine EG-Bescheinigung für das Tier holen und es ganz legal abgeben. Spätestens der Neue Besitzer muss den Vogel dann allerdings kennzeichenen lassen. Nach Möglichkeit noch der Alte.
Bei Vögeln die nicht gemeldet waren muss man unbedingt erst mit der Behörde klären wie verfahren werden kann. Bei mir reicht es zum Beispiel aus, wenn ich mir vom Vorbesitzer unterschreiben lasse, wie lang er den Vogel in seinem Besitz hatte.
So und nu bin ich schon wieder weg... meine Geiers anmelden.
also ganz so schwarz sehen würde ich bei einem Anhang A-Vogel ohne Papiere nicht immer.
Oft sind diese Tiere ja schon vor in Kraft treten des WA nach Deutschland verbracht worden. Wenn der Besitzer den Vogel dann auch noch irgendwann angemeldet hat, auch ohne Ring kann er sich eine EG-Bescheinigung für das Tier holen und es ganz legal abgeben. Spätestens der Neue Besitzer muss den Vogel dann allerdings kennzeichenen lassen. Nach Möglichkeit noch der Alte.
Bei Vögeln die nicht gemeldet waren muss man unbedingt erst mit der Behörde klären wie verfahren werden kann. Bei mir reicht es zum Beispiel aus, wenn ich mir vom Vorbesitzer unterschreiben lasse, wie lang er den Vogel in seinem Besitz hatte.
So und nu bin ich schon wieder weg... meine Geiers anmelden.
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