Baugenehmigung für Voliere?
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- rocky
Baugenehmigung für Voliere?
Hallo ich bin zur Zeit mit dem Umbau meiner Voliere beschäftigt. Sie ist masiv gemauert und 4,5x2x2,20 groß. Brauche ich eigentlich eine Baugenehmigung in NRW und darf ich an das Nachbargrundstück bauen? Mein Nachbar hat nichts dagegen (als Kind selber Vögel gehabt und ist Förster). Bitte schreibt mir von euren Erfahrungen. Übrigens kommt an die gemauerte Voliere (ist das Winterquartier) eine 4m x 2,50m große Freivoliere.
Hallo!
Wir sind zwar keine Juristen, und als Landschaftsgärtner solltest Du das eigentlich wissen, aber in Deutschland braucht man für Bauvorhaben eine Baugenehmigung von der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Vor allem, wenn an Grundstücksgrenzen gebaut wird. Bitte wende Dich diesbezüglich an Dein Landratsamt.
Viele Grüße,
Bálint
Wir sind zwar keine Juristen, und als Landschaftsgärtner solltest Du das eigentlich wissen, aber in Deutschland braucht man für Bauvorhaben eine Baugenehmigung von der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Vor allem, wenn an Grundstücksgrenzen gebaut wird. Bitte wende Dich diesbezüglich an Dein Landratsamt.
Viele Grüße,
Bálint
Technischer Administrator des Forums
- rocky
Nicht ganz richtig!
Gebäude unter 30 m³ brauchen keine Baugenehmigung! Sie können auch direkt an Grundstückgrenzen aufgebaut werden. Hat auch noch was mit der höhe zu tuen! Aber ich weiss nicht genau wie es mit Volieren ist. Diese sind ja Sonderfälle. Ansonsten müsste jeder Hundezwinger angezeigt werden. Wer mit Volieren erfahrung in NRW hat bitte melden. Übrigens ist der Volierenbau eine nicht gerade gärtnerische Tätigkeit.
- Daniel
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Re: Nicht ganz richtig!
rocky hat geschrieben:Gebäude unter 30 m³ brauchen keine Baugenehmigung! Sie können auch direkt an Grundstückgrenzen aufgebaut werden.
Moooment - das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt! Ggf. mal bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen - sonst muss "wild Gebautes" u. U. abgerissen werden...
Grüße
Daniel
Daniel
- rocky
habe mich schlau gemacht!
in NRW trifft das mit den 30m³ zu. Aber nicht für Ställe die dürfen ohne Genehmigung nicht größer als 5m³ sein. Hierzu zählen auch Volieren die nur aus Draht ohne Dach und Wand bestehen. Bei mir heisst das nun wenn es Probleme geben würde müsste ich den Nutzen des Gebäudes änder. Ich könnte eh den mind. Abstand zum Nachbarn nicht einhalten. Muss bei Ställen mind 3m sein. Naja ich wohne sehr ländlich und habe gute Nachbarn.Übrigens könnte man das Gesetz übergehen mit einer fahrbaren Voliere (alter Bauwagen z.B.)
- Ophelia
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Re: Nicht ganz richtig!
bau doch aus holz, dann kannst du dir die genehmigung auch sparen. probleme gibts doch nur bei festen bauwerken. eine holzvoli kann man abbauen
"Ich habe drei Haustiere, die dieselbe Funktion erfüllen wie ein Ehemann: einen Hund, der jeden Morgen knurrt, einen Papagei, der den ganzen Nachmittag lang flucht, und eine Katze, die nachts spät nach Hause kommt."
Marie Corelli
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- Schnuffy
Re: Nicht ganz richtig!
Ophelia hat geschrieben:bau doch aus holz, dann kannst du dir die genehmigung auch sparen. probleme gibts doch nur bei festen bauwerken. eine holzvoli kann man abbauen
Prima, ich wollte meine Voliere im Sommer auch rausstellen und hatte überlegt ob man dafür auch eine Baugenehmigung braucht, da sie recht nahe am Nachbergrundstück stehen sollte.
- Daniel
- Beiträge: 1392
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Langsam...
Auch Holzvolieren können u. U. genehmigungspflichtig sein, vorher beim zuständigen Bauamt erkundigen!
Auch Holzvolieren können u. U. genehmigungspflichtig sein, vorher beim zuständigen Bauamt erkundigen!
Grüße
Daniel
Daniel
- Ophelia
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lisa hat geschrieben:in NRW braucht man eine baugenemigung, auch wenn man volieren aus holz baut.
nicht, solange es sich nicht um ein "festes bauwerk" handelt und die dachfläche eine bestimmte größe nicht überschreitet (ich glaube 10 qm).
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Marie Corelli
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