Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
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- Addi49
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Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man, wenn ein gerade in einem Zooladen gekaufter Vogel bei der Aufnahme-Untersuchung positiv auf Polyoma, PBFD und Psittakose getestet wurde?
Viele Grüße,
Addi49
Addi49
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Re: Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
www.frag-einen-anwalt.de
Und mit dem Hinweis, dass Rechtsberatungen in Foren extrem riskant sind, wenn nicht sogar strafbar.
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Der Onkel Michi
Stolzer Verwalter eines 4er Halsigeschwaders und zweier großer Alexandersittiche
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Re: Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
Hallo,
es ist leider nach wie vor so, daß man Tiere nach dem Gesetz als "Sache" ansieht, d. h. wenn eine "Sache" einen Mangel innerhalb der Gewährleistung hat, kann man Nachbesserung verlangen, was in diesem Fall ja nicht geht, oder den Umtausch.
Leider werden Tiere bis zum heutigen Tage vom Gesetzgeber nicht als Lebewesen angesehen, deshalb klingt der oben gemacht Satz auch ein wenig hart.
Du könntest den Vogel also rein theoretisch umtauschen oder den Kaufpreis erstatten lassen. Bei den Kosten für die Aufnahmeuntersuchung bin ich mir allerdings nicht sicher, ob die Zoohandlung wirklich verpflichtet ist, diese zu erstatten.
Aber ob Du wirklich willst, daß Dein Vogel "gewandelt" wird, weist nur Du allein.
Solltest Du weitere Infos benötigen, dann google doch mal, es gibt bestimmt einige Urteile im Netz hierzu.
es ist leider nach wie vor so, daß man Tiere nach dem Gesetz als "Sache" ansieht, d. h. wenn eine "Sache" einen Mangel innerhalb der Gewährleistung hat, kann man Nachbesserung verlangen, was in diesem Fall ja nicht geht, oder den Umtausch.
Leider werden Tiere bis zum heutigen Tage vom Gesetzgeber nicht als Lebewesen angesehen, deshalb klingt der oben gemacht Satz auch ein wenig hart.
Du könntest den Vogel also rein theoretisch umtauschen oder den Kaufpreis erstatten lassen. Bei den Kosten für die Aufnahmeuntersuchung bin ich mir allerdings nicht sicher, ob die Zoohandlung wirklich verpflichtet ist, diese zu erstatten.
Aber ob Du wirklich willst, daß Dein Vogel "gewandelt" wird, weist nur Du allein.
Solltest Du weitere Infos benötigen, dann google doch mal, es gibt bestimmt einige Urteile im Netz hierzu.
Liebe Grüße von Anja
+Eddyline ist am 29.11.2007, Daisy am 22.08.2008, Speedy am 05.09.2008, Shari unsere Prinzessin am 09.02.2011 sowie unsere Maxi am 12.10.2011 und Gissmo am 23.07.2012 über die Regenbogenbrücke gegangen - ihr bleibt immer in unserem Herzen! Wir vermissen Euch unheimlich!
+Eddyline ist am 29.11.2007, Daisy am 22.08.2008, Speedy am 05.09.2008, Shari unsere Prinzessin am 09.02.2011 sowie unsere Maxi am 12.10.2011 und Gissmo am 23.07.2012 über die Regenbogenbrücke gegangen - ihr bleibt immer in unserem Herzen! Wir vermissen Euch unheimlich!
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Re: Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
Hallo,
eine rechtliche Pflicht ist es, den zuständigen Amts-Tierarzt zu informieren, da Psittakose eine meldepflichtige Erkrankung ist. Er wird dafür sorgen, dass die kranken Vögel nicht weiter verkauft und schnell behandelt werden (wie der Zooladen das letztendlich umsetzt ist eine andere Frage ). Auch die Käufer, die in der letzten Zeit Vögel dort erworben haben, werden informiert. So kann man wenigstens eine Schadensbegrenzung erreichen, indem die Käufer ihre Tiere behandeln können und die Krankheiten nicht in weitere Bestände eingeschleppt werden.
Ansonsten hat Anja ja schon einiges geschrieben. Das Schadensersatzrecht bezieht sich meines Wissens aber nicht nur auf den gekauften Vogel, sondern auch auf Folgeschäden . Wie das genau aussehen soll weiß ich nicht, da ich leider keinen Fall in der Praxis kenne, in dem das berücksichtigt wurde. Neben den Schadensersatzansprüchen gibt es noch den Schmerzensgeldanspruch bei Übertragung auf den Menschen. Ich würde in so einem Fall auch einen Anwalt einschalten und mich beraten lassen, das ist ja schon ein anderes Thema als die Einschleppung von Milben z.B.
Informationen über die Auswirkungen des 2002 in Kraft getretenen neuen Schadensersatzrechts gibt es z.B. in der Zeitschrift Papageien:
Änderungen im Tierkaufsrecht: 4/2002
Praktische Auswirkungen des neuen Schadensersatzrechts: 5/2003
Tut mir sehr leid, das ist ein schlimmer Fall. Betrifft es Dich selbst?
LG
Meike
eine rechtliche Pflicht ist es, den zuständigen Amts-Tierarzt zu informieren, da Psittakose eine meldepflichtige Erkrankung ist. Er wird dafür sorgen, dass die kranken Vögel nicht weiter verkauft und schnell behandelt werden (wie der Zooladen das letztendlich umsetzt ist eine andere Frage ). Auch die Käufer, die in der letzten Zeit Vögel dort erworben haben, werden informiert. So kann man wenigstens eine Schadensbegrenzung erreichen, indem die Käufer ihre Tiere behandeln können und die Krankheiten nicht in weitere Bestände eingeschleppt werden.
Ansonsten hat Anja ja schon einiges geschrieben. Das Schadensersatzrecht bezieht sich meines Wissens aber nicht nur auf den gekauften Vogel, sondern auch auf Folgeschäden . Wie das genau aussehen soll weiß ich nicht, da ich leider keinen Fall in der Praxis kenne, in dem das berücksichtigt wurde. Neben den Schadensersatzansprüchen gibt es noch den Schmerzensgeldanspruch bei Übertragung auf den Menschen. Ich würde in so einem Fall auch einen Anwalt einschalten und mich beraten lassen, das ist ja schon ein anderes Thema als die Einschleppung von Milben z.B.
Informationen über die Auswirkungen des 2002 in Kraft getretenen neuen Schadensersatzrechts gibt es z.B. in der Zeitschrift Papageien:
Änderungen im Tierkaufsrecht: 4/2002
Praktische Auswirkungen des neuen Schadensersatzrechts: 5/2003
Tut mir sehr leid, das ist ein schlimmer Fall. Betrifft es Dich selbst?
LG
Meike
- Addi49
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Re: Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
Danke für die Auskunft Meike. Ja, leider sind wir betroffen. So etwas hätte ich nicht für Möglich gehalten - drei Volltreffer.
Dann werde ich mich mal auf die Suche nach einem sachkundigen Anwalt in Hamurg machen. Vielleicht hat da ja auch jemand einen Tipp für mich!
Dann werde ich mich mal auf die Suche nach einem sachkundigen Anwalt in Hamurg machen. Vielleicht hat da ja auch jemand einen Tipp für mich!
- Hühn
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Re: Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
Das ist ja schrecklich.....
Hattest du die Vögel in Quarantäne?
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Überall wo der Mensch in die Natur eingreift, hinterlässt er Chaos.
Bitte gebt Abgabetieren eine Chance.
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- Ziegenhirtin
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Re: Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
Das Thema mit "eingekaufter" Psittakose gab es letzlich auch in einem anderen Forum.
Dort wurde gesagt, daß man die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung der betroffenen Tiere und aller in Kontakt zu diesen Vögeln stehenden Vögel eventuell vom zuständigen Veterinäramt erstattet bekommt (aber du mußt sie darauf ansprechen, die bieten es dir nicht von selbst an), das soll aber gebietsweise unterschiedlich gehandhabt werden.
Ich würde an deiner Stelle mal dort nachfragen.
Dort wurde gesagt, daß man die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung der betroffenen Tiere und aller in Kontakt zu diesen Vögeln stehenden Vögel eventuell vom zuständigen Veterinäramt erstattet bekommt (aber du mußt sie darauf ansprechen, die bieten es dir nicht von selbst an), das soll aber gebietsweise unterschiedlich gehandhabt werden.
Ich würde an deiner Stelle mal dort nachfragen.
Sabine mit den quirligen Ziegen
- Fantasygirl
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Re: Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
Nach dem Gesetz hast du einen Anspruch darauf, dass ein Erwerb frei von Mängeln ist.
Ist dies nicht der Fall, musst du den Mangel beim Verkäufer anzeigen und dieser kann dann entscheiden, ob er den Mangel beheben lässt (Tierarzt) oder ob er die Neuware gibt (andere Tiere).
Ein Anrecht darauf, die Tierarztkosten erstattet zu bekommen, hast du nur dann, wenn der Tierarztbesuch in Absprache mit dem Verkäufer stattgefunden hat.
Ich versuche es an einem anderen Beispiel zu erläutern (klingt im Vergleich vielleicht ein wenig makaber, ist ja aber nur der Veranschaulichung halber):
Du kaufst einen Fernseher und hast einen Anspruch darauf, dass der TV bei Übergabe frei von Mängeln ist. Nun stellt sich aber heraus, dass da etwas nicht stimmt. Du musst, um deinen Anspruch zu erhalten, diesen Mangel beim Verkäufer melden und abwarten, wie er darauf reagiert. Er kann dann erstmal entscheiden, was er macht, um die einen mangelfreien TV zu geben. Du kannst aber nicht den TV auf eigene Faust reparieren lassen und anschließend vom Verkäufer verlangen, dass er die Reparatur bezahlt.
Verstehst du, was ich damit sagen will?
Ist dies nicht der Fall, musst du den Mangel beim Verkäufer anzeigen und dieser kann dann entscheiden, ob er den Mangel beheben lässt (Tierarzt) oder ob er die Neuware gibt (andere Tiere).
Ein Anrecht darauf, die Tierarztkosten erstattet zu bekommen, hast du nur dann, wenn der Tierarztbesuch in Absprache mit dem Verkäufer stattgefunden hat.
Ich versuche es an einem anderen Beispiel zu erläutern (klingt im Vergleich vielleicht ein wenig makaber, ist ja aber nur der Veranschaulichung halber):
Du kaufst einen Fernseher und hast einen Anspruch darauf, dass der TV bei Übergabe frei von Mängeln ist. Nun stellt sich aber heraus, dass da etwas nicht stimmt. Du musst, um deinen Anspruch zu erhalten, diesen Mangel beim Verkäufer melden und abwarten, wie er darauf reagiert. Er kann dann erstmal entscheiden, was er macht, um die einen mangelfreien TV zu geben. Du kannst aber nicht den TV auf eigene Faust reparieren lassen und anschließend vom Verkäufer verlangen, dass er die Reparatur bezahlt.
Verstehst du, was ich damit sagen will?
Gruß von Jessica mit Honey, Pepper, Bella und Jack
GEGEN EINZELHALTUNG!
Wir sind doch auch nicht gerne alleine.
GEGEN EINZELHALTUNG!
Wir sind doch auch nicht gerne alleine.
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Re: Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
Huhu Addi,
ach mensch.
Ich nehme mal an, dass Du Neuzugänge sowieso immer in Quarantäne steckst und untersuchen lässt, aber sind denn auch Symptome sichtbar? Habt Ihr einen kranken Vogel "freigekauft"?
Ich hätte noch eine Idee für Deine Vögel, ich schick Dir noch eine PN.
LG
Meike
ach mensch.
Ich nehme mal an, dass Du Neuzugänge sowieso immer in Quarantäne steckst und untersuchen lässt, aber sind denn auch Symptome sichtbar? Habt Ihr einen kranken Vogel "freigekauft"?
Ich hätte noch eine Idee für Deine Vögel, ich schick Dir noch eine PN.
LG
Meike
- Liora
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- Vögel: Wellis, Ziegen, Kathis, Nymphen
Re: Zooladen verkauft kranken Vogel - Rechtslage
Huhu mal eine Frage,
waren denn die Vögel auf alle 3 Krankheiten positiv? Oder "nur" auf Psitakose?
waren denn die Vögel auf alle 3 Krankheiten positiv? Oder "nur" auf Psitakose?
mfG Liora (mZG)
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