Sachkundenachweis überhaupt für jeden erforderlich ?
Moderatoren: Sittich-Info.de, Moderatoren-Team
6 Beiträge
• Seite 1 von 1
- Stan Lee
- Beiträge: 785
- Registriert: 09.12.2003, 20:50
- Plz/Ort: NRW
- Vögel: keine mehr
- Land: Deutschland
Sachkundenachweis überhaupt für jeden erforderlich ?
Hallo,
habe auf der Seite des BNA folgende Ausführung gefunden, wonach "Kleinzüchter" diesen Nachweis nicht brauchen, oder ???
http://www.bna-ev.de/bna_frames/sachkunde__fr_d.htm
Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?
Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
Der gewerbsmäßige Handel
Gewerbsmäßige Züchter und Halter
Wer Tiere zur Schau stellt.
Was bedeutet "gewerbsmäßig"?
Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:
Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.
habe auf der Seite des BNA folgende Ausführung gefunden, wonach "Kleinzüchter" diesen Nachweis nicht brauchen, oder ???
http://www.bna-ev.de/bna_frames/sachkunde__fr_d.htm
Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?
Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
Der gewerbsmäßige Handel
Gewerbsmäßige Züchter und Halter
Wer Tiere zur Schau stellt.
Was bedeutet "gewerbsmäßig"?
Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:
Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.
- Jutta
- Beiträge: 6398
- Registriert: 29.07.2003, 21:00
- Plz/Ort: Nähe Limburg/Lahn
- Vögel: Nymphen und Wellis, Erfahrung mit Ziegensittichen und Finken
- Postleitzahl: 65604
- Land: Deutschland
Na das ist ja sehr interresant.
Braucht dann ein kleiner Hobbyzüchter überhaupt einen solchen Sachkundenachweis?
Braucht dann ein kleiner Hobbyzüchter überhaupt einen solchen Sachkundenachweis?
- Rüdiger
Moin moin!
Hier ist von allen möglichen Vogelarten die Rede, bspw. trifft diese Regelung auch Züchter von Kanarien oder Prachtfinken, Tauben oder Enten.
Für Papageien jedoch besteht noch die Sonderrgelung durch der Psittacoseverordnung, die diese allgemeine Regelung ausser Kraft setzt.
Etwas mißverständlich geschrieben, da sie ja unten papageien namentlich erwähnen.
Also man braucht zur Zucht (und sei es nur ein Paar im Wohnzimmer) von Papageien auch ohne ein gewerbsmäßige Absicht den Sachkundenachweis und Grund hiefrür ist der Seuchenschutz
Hier ist von allen möglichen Vogelarten die Rede, bspw. trifft diese Regelung auch Züchter von Kanarien oder Prachtfinken, Tauben oder Enten.
Für Papageien jedoch besteht noch die Sonderrgelung durch der Psittacoseverordnung, die diese allgemeine Regelung ausser Kraft setzt.
Etwas mißverständlich geschrieben, da sie ja unten papageien namentlich erwähnen.
Also man braucht zur Zucht (und sei es nur ein Paar im Wohnzimmer) von Papageien auch ohne ein gewerbsmäßige Absicht den Sachkundenachweis und Grund hiefrür ist der Seuchenschutz
6 Beiträge
• Seite 1 von 1
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste