Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Moderatoren: Sittich-Info.de, Moderatoren-Team
19 Beiträge
• Seite 1 von 2 • 1, 2
- Pinacolada
- Beiträge: 257
- Registriert: 17.12.2008, 19:26
- Plz/Ort: 44652
- Vögel: z.Z. ohne, davor Nymphis und Ziegensittiche u. div. Pflegevögel
- Postleitzahl: 44652
- Land: Deutschland
Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Hallo,
kennt sich jemand von Euch damit aus ggfl. mit Quellnachweis von Urteilen o.Ä. ?
Leider haben wir hier zur Zeit Ärger mit dem Vermieter weil wir Wiederspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt haben, seit dem sucht er nach Gründen um "nett" zu uns sein zu können.
Der neuste Einfall ist ; er hat plötzlich nach fast 3 Jahren was gegen unsere Sittiche, von den Nachbarn hat sich allerdings keiner beschwert.
Er will uns das jetzt verbieten und hat auch einen Termin zwecks Abklärung bei einem Vermieterverband gemacht.
Der Vermieter selber wohnt 2 Etagen über uns.
Umziehen kann ich zur Zeit nicht, leider.
Kann er das wirklich machen ? Im Nachhinen die Erlaubniss entziehen und verlangen, daß wir die Vögel ( 2 Pärchen Nymphensittiche und 2 Pärchen Ziegensittiche in einem Vogelzimmer ) weggeben ???
kennt sich jemand von Euch damit aus ggfl. mit Quellnachweis von Urteilen o.Ä. ?
Leider haben wir hier zur Zeit Ärger mit dem Vermieter weil wir Wiederspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt haben, seit dem sucht er nach Gründen um "nett" zu uns sein zu können.
Der neuste Einfall ist ; er hat plötzlich nach fast 3 Jahren was gegen unsere Sittiche, von den Nachbarn hat sich allerdings keiner beschwert.
Er will uns das jetzt verbieten und hat auch einen Termin zwecks Abklärung bei einem Vermieterverband gemacht.
Der Vermieter selber wohnt 2 Etagen über uns.
Umziehen kann ich zur Zeit nicht, leider.
Kann er das wirklich machen ? Im Nachhinen die Erlaubniss entziehen und verlangen, daß wir die Vögel ( 2 Pärchen Nymphensittiche und 2 Pärchen Ziegensittiche in einem Vogelzimmer ) weggeben ???
Anja und die Piiiiiiieeeppps
- value
- Beiträge: 3995
- Registriert: 28.10.2004, 17:02
- Vögel: 1.3.1 Blaustirnamazonen, 1.0 Goffin, 2.2 Grünwangen-Rotschwanzsittiche, Pennant, Lemminge
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
mieterverein-bochum.de/index.php?id=664&type=1&encryptionKey=sechs%20kleine%20tiere%20tranken%20gerne%20biere&tx_ttnews[backPid]=32&tx_ttnews[pointer]=35&tx_ttnews[tt_news]=555&cHash=9cc5f5da9d
Kopier das mal und setz es in deinen Browser
Kopier das mal und setz es in deinen Browser
- Pinacolada
- Beiträge: 257
- Registriert: 17.12.2008, 19:26
- Plz/Ort: 44652
- Vögel: z.Z. ohne, davor Nymphis und Ziegensittiche u. div. Pflegevögel
- Postleitzahl: 44652
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
DAAANKEEE !!!
Hilft schon mal, zumindest bis zu dem Zeitpunkt wo wir wieder hier weg können.
Es ist langsam nicht mehr zum aushalten.
Von Schimmel bis angepöbelt werden alles "vorhanden". Mein MAgen macht das nicht lange mit.
Hilft schon mal, zumindest bis zu dem Zeitpunkt wo wir wieder hier weg können.
Es ist langsam nicht mehr zum aushalten.
Von Schimmel bis angepöbelt werden alles "vorhanden". Mein MAgen macht das nicht lange mit.
Anja und die Piiiiiiieeeppps
- Dany
- Beiträge: 2681
- Registriert: 21.04.2008, 20:42
- Plz/Ort: Bochum
- Vögel: Wellensittiche
- Postleitzahl: 44866
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Bei deinen Vögeln kann dir wirklich niemand was an.
Wenn es total viele wären und der Lärm wirklich bis zu den Nachbarn dringen würde, wäre das was anderes. Aber dass sie plötzlich total laut geworden sind ist ja eher unrealistisch
Ich wünsche dir viel Kraft den Terror auszuhalten
Wenn es total viele wären und der Lärm wirklich bis zu den Nachbarn dringen würde, wäre das was anderes. Aber dass sie plötzlich total laut geworden sind ist ja eher unrealistisch
Ich wünsche dir viel Kraft den Terror auszuhalten
Viele liebe Grüße von Nadine mit den Plüschkugeln Diego ,Sunny, Holly und Shuffle
Sowie Chippie, Sammy und der kleinen Jersey aus dem Regenbogenland.. Ich bin immer bei euch! :'(
~Tiere sind die besseren Menschen~
~Selig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer mehr~
Sowie Chippie, Sammy und der kleinen Jersey aus dem Regenbogenland.. Ich bin immer bei euch! :'(
~Tiere sind die besseren Menschen~
~Selig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer mehr~
- magic-tear
- Beiträge: 2208
- Registriert: 19.07.2004, 15:38
- Plz/Ort: Recklinghausen
- Vögel: Bourkesittiche
- Postleitzahl: 45661
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Was fürn A**** ...
Bei den Vögeln die Du hast kann Dir aber wirklich keiner was. Wenn es nun Papageien wäre, dann wäre es was anderes, aber bei Sittichen .. und dann bei denen, nein. Keine Angst
Bei den Vögeln die Du hast kann Dir aber wirklich keiner was. Wenn es nun Papageien wäre, dann wäre es was anderes, aber bei Sittichen .. und dann bei denen, nein. Keine Angst
,.-'*'-.,.-'*'-., .-'*'-. Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann;
gib mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann;
und gib mir die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden! .-'*'-., .-'*'-., .-'*'-.,
gib mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann;
und gib mir die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden! .-'*'-., .-'*'-., .-'*'-.,
- O-Jou
- Beiträge: 1271
- Registriert: 21.09.2008, 20:34
- Plz/Ort: Leopoldshöhe
- Vögel: Rosellas, Nymphen, Wachteln
- Postleitzahl: 33818
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Dany hat geschrieben:Wenn es total viele wären und der Lärm wirklich bis zu den Nachbarn dringen würde, wäre das was anderes.
Wo wir grade beim Thema sind... Telos und ich wollen wohl in absehbarer Zeit endlich zusammen ziehen und das wären ja dann auch 10 Vögel (meine 2 Rosellas und seine 8 Nymphen) haltet ihr das für "total viele" oder noch "normal"? Ich war heute zB in einer Wohnung wo Tierhaltung im Mietvertrag eigentlich nicht erlaubt ist. In der Wohnung in der ich war wohnte aber auch eine Wohnungskatze, die von der Genossenschaft akzeptiert wurde und eine Etage höher haben sie einen mittelgroßen Hund erlaubt. Ich habe die Mieterin gefragt was sie zu den Vögeln meint und sie sagte, wir bräuchten deshalb eigentlich garnicht fragen, weil das ehe erlaubt ist und wegen der Menge, damit müssten ja nur wir klarkommen. Der Raum, der für die Vögel in Frage käme liegt an zwei Seiten zwischen zwei anderen der Wohnung, an einer Seite nach draußen und eine zum Flur, also keine Wand liegt an einer Nachbarwohnung. Das wäre doch schonmal ganz gut, oder? Ich werde natürlich auch nochmal die Genossenschaftsmitarbeiter selbst fragen, Mittwoch sehen wir uns nämlich noch eine andere Wohnung in dem Haus an,
aber mal so generell gefragt, empfindet ihr 10 Vögel dieser Größe als extrem viel, bloß viel, etwas über normal oder noch normal?
Liebe Grüße von O-Jou, Telos und
den Rosellas Sammy und Mina,
den Nymphen Zephyr, Flow, Huangtou, Yuki, Kane, Jeddy, Balios, Lila, Spot, Lisa, Duke, Sky, Pinto, Pearl, Chev, Lufia, Scott, James Bond 007 (Jamie), Charly, Scope, Momo, Luna und Sunny,
den Schopfwachteln Elvis und Priscilla,
den Zwergwachteln Jojo und Flip,
dem weißen Schweizer Schäferhund Ares,
dem Goldhamster Jenks,
und den Landschildkröten 92, 83, 75, 64, 58 und 46.
den Rosellas Sammy und Mina,
den Nymphen Zephyr, Flow, Huangtou, Yuki, Kane, Jeddy, Balios, Lila, Spot, Lisa, Duke, Sky, Pinto, Pearl, Chev, Lufia, Scott, James Bond 007 (Jamie), Charly, Scope, Momo, Luna und Sunny,
den Schopfwachteln Elvis und Priscilla,
den Zwergwachteln Jojo und Flip,
dem weißen Schweizer Schäferhund Ares,
dem Goldhamster Jenks,
und den Landschildkröten 92, 83, 75, 64, 58 und 46.
- value
- Beiträge: 3995
- Registriert: 28.10.2004, 17:02
- Vögel: 1.3.1 Blaustirnamazonen, 1.0 Goffin, 2.2 Grünwangen-Rotschwanzsittiche, Pennant, Lemminge
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Also ich würde, wenn man mehrere Vögel hat, auf jedenfall den Vermieter vorher fragen, selbst wenn er es nicht verbieten kann, man erspart sich unter umständen ne Menge ärger, ich würde dann auch in den Mietvertragen schreiben lassen das es in Ordnung ist.
- Pinacolada
- Beiträge: 257
- Registriert: 17.12.2008, 19:26
- Plz/Ort: 44652
- Vögel: z.Z. ohne, davor Nymphis und Ziegensittiche u. div. Pflegevögel
- Postleitzahl: 44652
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
O-Jou; aus meiner jüngster Erfahrung würde ich Euch dringend raten das mit der Vogelhaltung vorher abzusprechen und wie Value auch sagt im Mietvertrag festhalten lassen.
Es ist wohl wirklich so, daß Sittichhaltung zwar nicht verboten werden kann aber... ist der Vermieter sauer deshalb, sucht er, wie bei uns, dann nach anderen Gründen um Ärger zu machen. Das kann unter Umständen echt unangenehm werden
Dabei hat der Vermieter schon vor unserem Einzug gewusst, daß wir Vögel haben und auch zwei Hunde. Da war es für ihn kein Problem.
Wir haben sogar unseren direkten Nachbar der von dem Gepiepe "betroffen" werden könnte gefragt ob er was dagegen hat. Hat er nicht er ist selber Vogelhalter ( Kanarien ) und hat einen Hund
Es ist wohl wirklich so, daß Sittichhaltung zwar nicht verboten werden kann aber... ist der Vermieter sauer deshalb, sucht er, wie bei uns, dann nach anderen Gründen um Ärger zu machen. Das kann unter Umständen echt unangenehm werden
Dabei hat der Vermieter schon vor unserem Einzug gewusst, daß wir Vögel haben und auch zwei Hunde. Da war es für ihn kein Problem.
Wir haben sogar unseren direkten Nachbar der von dem Gepiepe "betroffen" werden könnte gefragt ob er was dagegen hat. Hat er nicht er ist selber Vogelhalter ( Kanarien ) und hat einen Hund
Anja und die Piiiiiiieeeppps
- Pinacolada
- Beiträge: 257
- Registriert: 17.12.2008, 19:26
- Plz/Ort: 44652
- Vögel: z.Z. ohne, davor Nymphis und Ziegensittiche u. div. Pflegevögel
- Postleitzahl: 44652
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
So, jetzt habe ich den Salat, heute kam ein Schreiben vom Anwalt des Vermieters
in dem mir eine frist gesetzt wurde zur Abschaffung der Vögel und des Vogelzimmers.
Allerdings steht in dem Schreiben "Papageie" nicht "Sittiche"
Wir werden zwar dagegen vorgehen aber wie es ausgeht steht in den Sternen
in dem mir eine frist gesetzt wurde zur Abschaffung der Vögel und des Vogelzimmers.
Allerdings steht in dem Schreiben "Papageie" nicht "Sittiche"
Wir werden zwar dagegen vorgehen aber wie es ausgeht steht in den Sternen
Anja und die Piiiiiiieeeppps
- Quibby
- Beiträge: 291
- Registriert: 02.04.2009, 07:44
- Vögel: Wellen-, Nymphen- und Ziegensittiche
- Postleitzahl: 52477
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
lass den mal gegen Papageien klagen, kannste immer schön sagen "hab keine"
- Dany
- Beiträge: 2681
- Registriert: 21.04.2008, 20:42
- Plz/Ort: Bochum
- Vögel: Wellensittiche
- Postleitzahl: 44866
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Quibby hat geschrieben:lass den mal gegen Papageien klagen, kannste immer schön sagen "hab keine"
Viele liebe Grüße von Nadine mit den Plüschkugeln Diego ,Sunny, Holly und Shuffle
Sowie Chippie, Sammy und der kleinen Jersey aus dem Regenbogenland.. Ich bin immer bei euch! :'(
~Tiere sind die besseren Menschen~
~Selig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer mehr~
Sowie Chippie, Sammy und der kleinen Jersey aus dem Regenbogenland.. Ich bin immer bei euch! :'(
~Tiere sind die besseren Menschen~
~Selig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer mehr~
- value
- Beiträge: 3995
- Registriert: 28.10.2004, 17:02
- Vögel: 1.3.1 Blaustirnamazonen, 1.0 Goffin, 2.2 Grünwangen-Rotschwanzsittiche, Pennant, Lemminge
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Pinacolada hat geschrieben:So, jetzt habe ich den Salat, heute kam ein Schreiben vom Anwalt des Vermieters
in dem mir eine frist gesetzt wurde zur Abschaffung der Vögel und des Vogelzimmers.
Allerdings steht in dem Schreiben "Papageie" nicht "Sittiche"
Wir werden zwar dagegen vorgehen aber wie es ausgeht steht in den Sternen
Ich denke nicht das die damit durch kommen, außer er findet Mieter die sich durch die Vögel gestört fühlen, dann sieht es anders aus....
Aber selbst wenn du gewinnen solltest, du wirst ne neue Wohnung brauchen, glücklich wirste nicht mehr in dem Haus.
- Quibby
- Beiträge: 291
- Registriert: 02.04.2009, 07:44
- Vögel: Wellen-, Nymphen- und Ziegensittiche
- Postleitzahl: 52477
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
das ehe ich auch so, vielleicht sucht der liebe Mensch auch nur nach einem Grund um dich los zu werden.
- Pinacolada
- Beiträge: 257
- Registriert: 17.12.2008, 19:26
- Plz/Ort: 44652
- Vögel: z.Z. ohne, davor Nymphis und Ziegensittiche u. div. Pflegevögel
- Postleitzahl: 44652
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Das ganze Problem fing damit an, daß er uns einen Wisch gegeben hat welcher die Nebenkostenabrechnung sein sollte.
Ohne genaue Zahlen, das was da stand war noch nicht einmal richtig gerechnet und wir Wiederspruch dagegen eingelegt haben und eine "normale" Abrechnung haben wollten.
Seit dem schlägt er völlig um sich und sucht nach Gründen um uns zu ärgern.
Vor kurzem hat er sich fachmännisch beraten lassen und musste leider feststellen, daß er eine Betriebskostenabrechnung machen muss.
Jetzt ist er noch mehr sauer.
Dass wir hier nicht mehr glücklich werden ist leider so. Nur ein Umzug kommt jetzt auf die Schnelle nicht in die Tüte. Geht einfach kohlemässig nicht. Sobald es aber geht werden wir hier die Zelte abbrechen.
"Eigentlich" dürfte sich hier keiner finden der etwas gegen die Vögel sagen kann, der Nachbar drüber hat selber welche, die schräg über uns kann sie garnicht hören ( wie denn auch, fast jeden Tag Saufgelage dort mit entsprechender Lautstärke ) neben uns ist eine Kneipe.
Eigentlich aber in " " da zur Not eben die Nachbarin schräg oben drüber sagen wird, daß sie sich belässtigt fühlt, da könnte ich sonst was für verwetten
Würde also heißen, lenkt der Vermieter nicht ein und bekommt jemanden dazu etwas gegen die Sittiche zu sagen, muss ich sie "abschaffen" um die Wohnung nicht zu verlieren
Ohne genaue Zahlen, das was da stand war noch nicht einmal richtig gerechnet und wir Wiederspruch dagegen eingelegt haben und eine "normale" Abrechnung haben wollten.
Seit dem schlägt er völlig um sich und sucht nach Gründen um uns zu ärgern.
Vor kurzem hat er sich fachmännisch beraten lassen und musste leider feststellen, daß er eine Betriebskostenabrechnung machen muss.
Jetzt ist er noch mehr sauer.
Dass wir hier nicht mehr glücklich werden ist leider so. Nur ein Umzug kommt jetzt auf die Schnelle nicht in die Tüte. Geht einfach kohlemässig nicht. Sobald es aber geht werden wir hier die Zelte abbrechen.
"Eigentlich" dürfte sich hier keiner finden der etwas gegen die Vögel sagen kann, der Nachbar drüber hat selber welche, die schräg über uns kann sie garnicht hören ( wie denn auch, fast jeden Tag Saufgelage dort mit entsprechender Lautstärke ) neben uns ist eine Kneipe.
Eigentlich aber in " " da zur Not eben die Nachbarin schräg oben drüber sagen wird, daß sie sich belässtigt fühlt, da könnte ich sonst was für verwetten
Würde also heißen, lenkt der Vermieter nicht ein und bekommt jemanden dazu etwas gegen die Sittiche zu sagen, muss ich sie "abschaffen" um die Wohnung nicht zu verlieren
Anja und die Piiiiiiieeeppps
- value
- Beiträge: 3995
- Registriert: 28.10.2004, 17:02
- Vögel: 1.3.1 Blaustirnamazonen, 1.0 Goffin, 2.2 Grünwangen-Rotschwanzsittiche, Pennant, Lemminge
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Pinacolada hat geschrieben:Würde also heißen, lenkt der Vermieter nicht ein und bekommt jemanden dazu etwas gegen die Sittiche zu sagen, muss ich sie "abschaffen" um die Wohnung nicht zu verlieren
seh mal nicht so schwarz, die müssen auch schon irgendwie nachweisen das die Vögel zu den unmöglichsten Uhrzeit lärm machen, nur das denen die vögel stören reicht nicht und ich glaub ich nicht das man schräg über euch die Vögel hören würde, das ist doch auch ein Altbau und die Wände sind nicht aus Pappe.
- Dina-Angel
- Beiträge: 2525
- Registriert: 04.08.2006, 21:08
- Plz/Ort: Louisville, Kentucky
- Vögel: Keine Voegel mehr, aber 2 Jack Russells, einen Leoparden-Gecko und Fische
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Also verbieten können sie die Vögel schon, sobald sie eine "übliche" Anzahl übersteigen, die bei ca- 2-4 Tieren liegt... Da wir ja selbst wegen unserer Bande Stress mit den Vermietern haben, haben wir uns Rat bei einem Anwalt geholt, der uns in dieser Hinsicht aufklärte... Es geht in dem Falle dann nicht darum, dass es irgendwie Nachbarn stören könnte, sondern weil es einfach zu viele sind...
Als unsere Vermieter das Haus hier gekauft haben, haben sie es "mit uns und den ganzen Vögeln" gekauft und nach 2 Jahren kamen sie and und verlangten, dass wir alle bis auf 2 abschaffen... Begründung: Wir hatten Ratten auf dem Dachboden und die kommen angeblich durch die Vögel... Also wir ab zum Anwalt, Schreiben für den Vermieter aufgesetzt und Ruhe war... Nun suchen wir in Ruhe eine neue Wohnung, und die meisten unserer Pieper sind noch hier...
Aber es ist halt schon so, dass eine Vogelhaltung, die das übliche Maß übersteigt, untersagt werden kann, ohne dass sich ein Nachbar oder ähnliches beschwert... Auch würde ich schon jeden Vermieter darüber in kenntnis setzen, um wieviele Tiere es sich handelt und die schriftliche Genehmigung einholen, denn nur so kann man solchen Situationen, dass die Tiere plötzlich wegsollen, etwas entgegensetzen...
Wir konnten auch nachweisen, dass die Vögel damals genehmigt wurden und somit können sie uns die Haltung nicht verbieten
Als unsere Vermieter das Haus hier gekauft haben, haben sie es "mit uns und den ganzen Vögeln" gekauft und nach 2 Jahren kamen sie and und verlangten, dass wir alle bis auf 2 abschaffen... Begründung: Wir hatten Ratten auf dem Dachboden und die kommen angeblich durch die Vögel... Also wir ab zum Anwalt, Schreiben für den Vermieter aufgesetzt und Ruhe war... Nun suchen wir in Ruhe eine neue Wohnung, und die meisten unserer Pieper sind noch hier...
Aber es ist halt schon so, dass eine Vogelhaltung, die das übliche Maß übersteigt, untersagt werden kann, ohne dass sich ein Nachbar oder ähnliches beschwert... Auch würde ich schon jeden Vermieter darüber in kenntnis setzen, um wieviele Tiere es sich handelt und die schriftliche Genehmigung einholen, denn nur so kann man solchen Situationen, dass die Tiere plötzlich wegsollen, etwas entgegensetzen...
Wir konnten auch nachweisen, dass die Vögel damals genehmigt wurden und somit können sie uns die Haltung nicht verbieten
Liebe Grüße, Nadine
----------------------------------------------------------------------------------------
Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist!
----------------------------------------------------------------------------------------
Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist!
- Nine
- Beiträge: 4009
- Registriert: 16.04.2007, 13:43
- Plz/Ort: Büchen
- Vögel: 8 Graupapageien, 2 Rosakakadus & 1 Oranghaubenkakadu, 9 Hühner, 5 Laufenten, 2 Gänse, 3 Warzenenten, 4 Puten
- Postleitzahl: 21514
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Hallo Anja,
ich hab das ganze mal still und leise mitverfolgt. Das ist ja echt der Wahnsinn was der da so im Schilde führt.
Wie viele Nachbarn hast du denn?
Ich würde mal eine Unterschriftesammlung mit deinen Nachbarn machen.
Und wenn dein Vermieter dann ankommt, "Ich hab hier welche die sich belästigt fühlen",
dann hast du die Unterschriften in der Hand!
ich hab das ganze mal still und leise mitverfolgt. Das ist ja echt der Wahnsinn was der da so im Schilde führt.
Wie viele Nachbarn hast du denn?
Ich würde mal eine Unterschriftesammlung mit deinen Nachbarn machen.
Und wenn dein Vermieter dann ankommt, "Ich hab hier welche die sich belästigt fühlen",
dann hast du die Unterschriften in der Hand!
Es grüßen Euch die Futtergeber Nine und Benni
und der verrückte Federhaufen: 8 Graupis, 2 Rosakakadus,
1 Orangenhaubenkakadu (sucht immer noch ein Mädel)
auch unsere anderen gefiederten Freunde grüßen euch:
5 Laufenten: Püppi, Coffee, Chocolate, Kiki, Maxi !
2 Gänse: Private und Charlie
3 Warzenenten: Lucky, Daisy und Finchen
2 Landenten: Mini und Micky
3 Puten: Jumbo & Godzilla und Paula!
und 9 Hühner
und der verrückte Federhaufen: 8 Graupis, 2 Rosakakadus,
1 Orangenhaubenkakadu (sucht immer noch ein Mädel)
auch unsere anderen gefiederten Freunde grüßen euch:
5 Laufenten: Püppi, Coffee, Chocolate, Kiki, Maxi !
2 Gänse: Private und Charlie
3 Warzenenten: Lucky, Daisy und Finchen
2 Landenten: Mini und Micky
3 Puten: Jumbo & Godzilla und Paula!
und 9 Hühner
- Jo0808
- Beiträge: 860
- Registriert: 19.02.2009, 16:10
- Vögel: Australische Königssittiche
- Postleitzahl: 99084
- Land: Deutschland
Re: Rechtslage zu Sittichhaltung in einer Mietwohnung ?
Hallo Pinacolada,
bin gerade erst auf dein Problem gestoßen.
Hast du dir schon mal beim Mieterbund eine Beratung geholt (setzt eine Mitgliedschaft im Mieterbund/Mieterverein voraus). Habe vor einigen Jahren selbst Probleme mit meinem Vermieter gehabt, die dann sogar bis hin zur Bedrohung meiner Person im Treppenhaus gingen. Eine Jahresmitgliedschaft kostet zwischen 40 und 90 €. Hat sich bei mir aber rentiert, da ich mich ungern streite und mir auch die Rechtsgrundlagen nicht alle bekannt sind. Auch habe ich skurile Urteile der OLG`s lesen müssen, in denen Vögel und Hunde nur zu bestimmten Zeiten Laut geben dürfen - verrücktes Deutschland. Wichtig scheint mir daher, sich an fachkundige Leute zu wenden, die sich mit den Gesetzlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern auskennen.
Zum Thema "Lärmbelästigung" durch deine Pieper - wenn über euch ebenfalls ein Vogelbesitzer wohnt, wer will dann wissen, wessen Vögel er da gerade hört?
LG
bin gerade erst auf dein Problem gestoßen.
Hast du dir schon mal beim Mieterbund eine Beratung geholt (setzt eine Mitgliedschaft im Mieterbund/Mieterverein voraus). Habe vor einigen Jahren selbst Probleme mit meinem Vermieter gehabt, die dann sogar bis hin zur Bedrohung meiner Person im Treppenhaus gingen. Eine Jahresmitgliedschaft kostet zwischen 40 und 90 €. Hat sich bei mir aber rentiert, da ich mich ungern streite und mir auch die Rechtsgrundlagen nicht alle bekannt sind. Auch habe ich skurile Urteile der OLG`s lesen müssen, in denen Vögel und Hunde nur zu bestimmten Zeiten Laut geben dürfen - verrücktes Deutschland. Wichtig scheint mir daher, sich an fachkundige Leute zu wenden, die sich mit den Gesetzlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern auskennen.
Zum Thema "Lärmbelästigung" durch deine Pieper - wenn über euch ebenfalls ein Vogelbesitzer wohnt, wer will dann wissen, wessen Vögel er da gerade hört?
LG
LG Beate und Jo+Oscar(line)+Paul (1,2 Australische Königssittiche)
19 Beiträge
• Seite 1 von 2 • 1, 2
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste