Frage zum Recht

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Frage zum Recht

Beitragvon Ziegenfreak » 18.09.2009, 17:54

Hallo

mir ist da mal was eingefallen:
darf man rechtlich gesehen einen Vogel einer Zucht "ausleihen", damit dieser Junge zeugt?

es interresiert mich nur ich will´s nich machen^^




obwohl.....XD


danke im Vorraus paul
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Re: Frage zum Recht

Beitragvon Sahni » 18.09.2009, 18:16

versteh ich jetzt nicht so ganz... :confused:

meinst du, dass du von einem anderen züchter einen guten zuchtvogel ausleist, mit einem von deinen verpaarst, dass sie junge bekommen, und ihn dann wieder abgiebst??

Rechtlich spricht glaub ich nichts dagegen, nur weiß ich nicht, ob das so gut ist.

Man müsste den vogel schon min.2-3 wochen eher zu sich holen, damit er sich eingewöhnen kann.
und wenn er sich dann eingewöhnt hat, züchten.
wenn er mit der zucht "fertig" ist, dann trennt man ihn von seinem zuchtpartner, und er muss sich wieder bei dem anderen züchter eingewöhnen.

und umsonst macht das bestimmt auch kein züchter... :weissnix:
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Re: Frage zum Recht

Beitragvon value » 18.09.2009, 18:19

Ja im Prinzip schon, der Züchter trägt deinen in sein Zuchtbuch ein und wenn er ihn wieder ab gibt wieder aus.

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Re: Frage zum Recht

Beitragvon Hühn » 18.09.2009, 18:28

value hat geschrieben:Ja im Prinzip schon, der Züchter trägt deinen in sein Zuchtbuch ein und wenn er ihn wieder ab gibt wieder aus.


Ich habs jetzt aber so verstanden, dass Ziegenfreak sich einen Vogel ausleihen will, also müsste ihn der Züchter doch austragen?!

Um was gehts denn da eigentlich? die ZG umgehen, damit du Ringe bekommst, da der Vogel einem Züchter gehört oder versteh ich grad nur Bahnhof.

Aber ich finds eigentlich, ziemlich, na ja, blöd dem Vogel gegenüber.
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Re: Frage zum Recht

Beitragvon dragon 76 » 18.09.2009, 18:30

Ich fänd das auch ziemlich blöde :/ .....Das sind doch keine Hunde, die man mal eben decken läßt :roll: ....
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Re: Frage zum Recht

Beitragvon Sahni » 18.09.2009, 18:33

stimmt! das mit der zg hab ich total vergessen... du musst natürlich eine haben, sonst geht das nicht.

ich würde das nur machen, wenn man in seinem schwarm zuviel "Blut" aus einer familie hat. das ist ja oft so, bei rückkreuzungen... dann macht es durchaus sinn, aber warum den vogel nicht gleich kaufen? der prei ist ja nicht so hoch. im juni warens nur 15 euro für einen welli (finanzkrise sei dank :-D :-D )
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Re: Frage zum Recht

Beitragvon Ziegenfreak » 18.09.2009, 19:01

ich würde das ja auch nicht machen wollen, ich find das auch irgendwie doof

aber es ist folgendes: kann ich

vogel von einem selbst ohne das einer selbst eine zuchtgenehmigung hat -zu- züchter, der den vogel, den er bekommen hat mit einem seiner vögel verpaart und brüten lässt -zu- halter ohne zg zurück

so ich hoffe ihr habts jetzt verstanden, ist aber auch kompliziert
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Re: Frage zum Recht

Beitragvon Sahni » 18.09.2009, 19:06

habs verstanden. das müsste gehen, weil du ja nicht züchtest, sondern der andere. rechtlich spricht nix dagegen :weissnix:
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Re: Frage zum Recht

Beitragvon Quibby » 18.09.2009, 19:10

im Prinzip wird der Vogel dann zum Eigentum des Züchters und anschließend "kaufst" du den Vogel wieder zurück. Dürfte kein Problem sein.

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Re: Frage zum Recht

Beitragvon Sahni » 18.09.2009, 19:13

es könnte passieren (wenn du an einen "bösen" züchter gerätst), dass er dann sagt: du hast ihn mir gegeben, er gehört jetzt mir, und wenn du ihn wiederhaben willst, musst du ihn kaufen.
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Re: Frage zum Recht

Beitragvon Ziegenfreak » 19.09.2009, 12:50

naja, war ja auch nur ne theorie, danke^^
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Re: Frage zum Recht

Beitragvon Sahni » 19.09.2009, 13:37

bitte :-D :-D
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