Frage zum Recht
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- Ziegenfreak
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Frage zum Recht
Hallo
mir ist da mal was eingefallen:
darf man rechtlich gesehen einen Vogel einer Zucht "ausleihen", damit dieser Junge zeugt?
es interresiert mich nur ich will´s nich machen^^
obwohl.....XD
danke im Vorraus paul
mir ist da mal was eingefallen:
darf man rechtlich gesehen einen Vogel einer Zucht "ausleihen", damit dieser Junge zeugt?
es interresiert mich nur ich will´s nich machen^^
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danke im Vorraus paul
viele Grüße von mir, den Mövis, Stanley, Welle und Kakadu!
Mach´s gut, Jim!
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- Sahni
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Re: Frage zum Recht
versteh ich jetzt nicht so ganz...
meinst du, dass du von einem anderen züchter einen guten zuchtvogel ausleist, mit einem von deinen verpaarst, dass sie junge bekommen, und ihn dann wieder abgiebst??
Rechtlich spricht glaub ich nichts dagegen, nur weiß ich nicht, ob das so gut ist.
Man müsste den vogel schon min.2-3 wochen eher zu sich holen, damit er sich eingewöhnen kann.
und wenn er sich dann eingewöhnt hat, züchten.
wenn er mit der zucht "fertig" ist, dann trennt man ihn von seinem zuchtpartner, und er muss sich wieder bei dem anderen züchter eingewöhnen.
und umsonst macht das bestimmt auch kein züchter...
meinst du, dass du von einem anderen züchter einen guten zuchtvogel ausleist, mit einem von deinen verpaarst, dass sie junge bekommen, und ihn dann wieder abgiebst??
Rechtlich spricht glaub ich nichts dagegen, nur weiß ich nicht, ob das so gut ist.
Man müsste den vogel schon min.2-3 wochen eher zu sich holen, damit er sich eingewöhnen kann.
und wenn er sich dann eingewöhnt hat, züchten.
wenn er mit der zucht "fertig" ist, dann trennt man ihn von seinem zuchtpartner, und er muss sich wieder bei dem anderen züchter eingewöhnen.
und umsonst macht das bestimmt auch kein züchter...
Viele Grüße,
Sina mit der Aga-Bande, Katzen Nicky & Miro, sowie Kaninchen Sven-Bunny
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- value
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Re: Frage zum Recht
Ja im Prinzip schon, der Züchter trägt deinen in sein Zuchtbuch ein und wenn er ihn wieder ab gibt wieder aus.
- Hühn
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Re: Frage zum Recht
value hat geschrieben:Ja im Prinzip schon, der Züchter trägt deinen in sein Zuchtbuch ein und wenn er ihn wieder ab gibt wieder aus.
Ich habs jetzt aber so verstanden, dass Ziegenfreak sich einen Vogel ausleihen will, also müsste ihn der Züchter doch austragen?!
Um was gehts denn da eigentlich? die ZG umgehen, damit du Ringe bekommst, da der Vogel einem Züchter gehört oder versteh ich grad nur Bahnhof.
Aber ich finds eigentlich, ziemlich, na ja, blöd dem Vogel gegenüber.
Überall wo der Mensch in die Natur eingreift, hinterlässt er Chaos.
Bitte gebt Abgabetieren eine Chance.
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- dragon 76
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Re: Frage zum Recht
Ich fänd das auch ziemlich blöde .....Das sind doch keine Hunde, die man mal eben decken läßt ....
LG von Bianca
In Memory an all unseren Lieben, die bereits über die Regenbogenbrücke geflogen sind !Wir werden euch niemals vergessen und vermissen euch sehr !!
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- Sahni
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Re: Frage zum Recht
stimmt! das mit der zg hab ich total vergessen... du musst natürlich eine haben, sonst geht das nicht.
ich würde das nur machen, wenn man in seinem schwarm zuviel "Blut" aus einer familie hat. das ist ja oft so, bei rückkreuzungen... dann macht es durchaus sinn, aber warum den vogel nicht gleich kaufen? der prei ist ja nicht so hoch. im juni warens nur 15 euro für einen welli (finanzkrise sei dank )
ich würde das nur machen, wenn man in seinem schwarm zuviel "Blut" aus einer familie hat. das ist ja oft so, bei rückkreuzungen... dann macht es durchaus sinn, aber warum den vogel nicht gleich kaufen? der prei ist ja nicht so hoch. im juni warens nur 15 euro für einen welli (finanzkrise sei dank )
Viele Grüße,
Sina mit der Aga-Bande, Katzen Nicky & Miro, sowie Kaninchen Sven-Bunny
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- Ziegenfreak
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Re: Frage zum Recht
ich würde das ja auch nicht machen wollen, ich find das auch irgendwie doof
aber es ist folgendes: kann ich
vogel von einem selbst ohne das einer selbst eine zuchtgenehmigung hat -zu- züchter, der den vogel, den er bekommen hat mit einem seiner vögel verpaart und brüten lässt -zu- halter ohne zg zurück
so ich hoffe ihr habts jetzt verstanden, ist aber auch kompliziert
aber es ist folgendes: kann ich
vogel von einem selbst ohne das einer selbst eine zuchtgenehmigung hat -zu- züchter, der den vogel, den er bekommen hat mit einem seiner vögel verpaart und brüten lässt -zu- halter ohne zg zurück
so ich hoffe ihr habts jetzt verstanden, ist aber auch kompliziert
viele Grüße von mir, den Mövis, Stanley, Welle und Kakadu!
Mach´s gut, Jim!
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- Sahni
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Re: Frage zum Recht
habs verstanden. das müsste gehen, weil du ja nicht züchtest, sondern der andere. rechtlich spricht nix dagegen
Viele Grüße,
Sina mit der Aga-Bande, Katzen Nicky & Miro, sowie Kaninchen Sven-Bunny
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- Quibby
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Re: Frage zum Recht
im Prinzip wird der Vogel dann zum Eigentum des Züchters und anschließend "kaufst" du den Vogel wieder zurück. Dürfte kein Problem sein.
- Sahni
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Re: Frage zum Recht
es könnte passieren (wenn du an einen "bösen" züchter gerätst), dass er dann sagt: du hast ihn mir gegeben, er gehört jetzt mir, und wenn du ihn wiederhaben willst, musst du ihn kaufen.
Viele Grüße,
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- Ziegenfreak
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Re: Frage zum Recht
naja, war ja auch nur ne theorie, danke^^
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- Sahni
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Re: Frage zum Recht
bitte
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