Österreichische Bestimmungen

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PyrovsIce

Österreichische Bestimmungen

Beitragvon PyrovsIce » 13.01.2012, 10:56

Hallo ihr Lieben,

ich wollte mich mal erkundigen ob sich einer von euch auskennt mit dem Recht in Österreich. :dead:

Wie ist es wenn man privat ein Pärchen Singsittiche hat und die sich verpaaren und Junge bekommen. Wo muss man das melden. Muss man das überhaupt melden. Ich möchte mich nicht unbedingt in einem Zuchtverein einschreiben nur weil meine Süßen einmal Nachwuchs haben. Möchte ja nicht mit den Behörden Schwierigkeiten bekommen. Und wenn sie Junge bekommen kann ich da bei einem Züchter die Beringung machen lassen? Fragen über Fragen!

Vielleicht kennt sich wer aus und kann mich da ein wenig aufklären. Irgendwie hab ich nicht viel was gefunden im Netz.

Ich bin für alles dankbar.

Mit lieben Gruß aus Kärnten

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Re: Österreichische Bestimmungen

Beitragvon Lydi » 13.01.2012, 18:10

Huhu,
also ich kenn mich damit auch nicht aus und wenn das Netz nicht viel hergibt, würde ich dir empfehlen, einfach mal einen Züchter zu kontaktieren, der kann dir da bestimmt weiterhelfen!!

LG
Liebe Grüße sagt Lydi

PyrovsIce

Re: Österreichische Bestimmungen

Beitragvon PyrovsIce » 14.01.2012, 12:03

Alllsooo ich hab jetzt direkt den Obmann vom RÖK kontaktiert weil ich nichts finden konnte. Er meint in Österreich ist es kein Problem ohne Zuchtgenehmigung seinen Pärchen; sagen wir "den Segen zur Familiengründung" zu geben ^^. Ich freu mich sehr darüber.

Ich danke aber trotzdem für die Antwort.

Mit lieben Gruß

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