Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
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- Franz
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Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Die (angekündigt: viewtopic.php?f=31&t=32126) Aufhebung der Psittakose-Verordnung wurde vom Bundesrat am 21.09.2012 erwartungsgemäß ohne Gegenstimmen beschlossen.
Auswirkungen:
1. Die Kennzeichnungspflicht (Ringpflicht) für Sittiche und Papageien entfällt nach dem Tierseuchenrecht.
Das ist sinnvoll, da auch alle anderen Vogelarten Psittakose übertragen können, für die jedoch keine Ringpflicht gegolten hatte.
Darüber hinaus gab es innerhalb des EU-Binnenmarktes nur in Deutschland eine Ringpflicht.
Die Ringpflicht stellte also sowohl auf die betroffenen Vogelarten als auch auf die Region der EU lediglich unzureichendes Stückwerk im Hinblick auf den Seuchenschutz dar.
Diese für ihren ursprünglichen Zweck untaugliche Bürokratie wurde erfreulicherweise abgeschafft.
2. Stattdessen wurde eine Meldepflicht eingeführt, die Tierärzte und medizinische Institute verpflichten, bei Auftreten von Psittakose die Gesundheitsämter zu informieren.
3. Die Buchführungspflicht (Nachweisbuch) nach Seuchenrecht entfällt.
4. Ringpflicht und Buchführungspflicht für die Vögel, die in § 12 S. 1 i.V.m. Anlage 6 Bundesartenschutz-Verordnung aufgelistet sind, bleiben bestehen.
Die meisten der gängigen Sittiche sind davon aber nicht betroffen.
Die Registerpflicht (nicht: Ringpflicht!) gemäß § 2 Abs. 2 der Geflügel-Pest-Verordnung erfasst auch Sittiche, soweit sie zu Erwerbszwecken gehalten werden.
Das betrifft vermutlich Zoogeschäfte. Züchter, deren Zucht steuerlich als sog. "Liebhaberei" einzustufen ist, dürften davon aber auch nicht betroffen sein.
5. Die Zuchtgenehmigung gemäß § 17g Tierseuchengesetz hat ihre Grundlage in der aufgehobenen Psittakose-Verordnung, besteht derzeit formal aber dennoch weiter, weil vergessen (?) wurde, die Regelung anzupassen. Das Tierseuchengesetz wird aber zukünftig von dem Tiergesundheitsgesetz abgelöst. Die Erforderlichkeit von Zuchtgenehmigungen ist dort nicht mehr vorgesehen.
Da dem formal noch gültigen Gesetz also die Grundlage entzogen wurde und das neue Gesetz zukünftig keine entsprechende Ersatzregelung vorsieht, hat sich das Thema Zuchtgenehmigung praktisch erledigt. Der juristisch saubere Weg wäre gewesen, wenn § 17g Tierseuchengesetz gleichzeitig mit der Psittakose-Verordnung aufgehoben worden wäre. Angesichts der anstehenden Komplettaufhebung des Tierseuchengesetzes hat der Gesetzgeber darauf wohl verzichtet. Das wäre ja auch zuviel verlangt gewesen... .
6. AZ und BNA als wichtige Ringvergabestellen befürchten einen erheblichen Mitgliederschwund und Umsatzverluste. Deren Empfehlungen zur Beibehaltung einer freiwilligen Ringkennzeichnung müssen auch vor diesem Hintergrund gesehen werden.
Auswirkungen:
1. Die Kennzeichnungspflicht (Ringpflicht) für Sittiche und Papageien entfällt nach dem Tierseuchenrecht.
Das ist sinnvoll, da auch alle anderen Vogelarten Psittakose übertragen können, für die jedoch keine Ringpflicht gegolten hatte.
Darüber hinaus gab es innerhalb des EU-Binnenmarktes nur in Deutschland eine Ringpflicht.
Die Ringpflicht stellte also sowohl auf die betroffenen Vogelarten als auch auf die Region der EU lediglich unzureichendes Stückwerk im Hinblick auf den Seuchenschutz dar.
Diese für ihren ursprünglichen Zweck untaugliche Bürokratie wurde erfreulicherweise abgeschafft.
2. Stattdessen wurde eine Meldepflicht eingeführt, die Tierärzte und medizinische Institute verpflichten, bei Auftreten von Psittakose die Gesundheitsämter zu informieren.
3. Die Buchführungspflicht (Nachweisbuch) nach Seuchenrecht entfällt.
4. Ringpflicht und Buchführungspflicht für die Vögel, die in § 12 S. 1 i.V.m. Anlage 6 Bundesartenschutz-Verordnung aufgelistet sind, bleiben bestehen.
Die meisten der gängigen Sittiche sind davon aber nicht betroffen.
Die Registerpflicht (nicht: Ringpflicht!) gemäß § 2 Abs. 2 der Geflügel-Pest-Verordnung erfasst auch Sittiche, soweit sie zu Erwerbszwecken gehalten werden.
Das betrifft vermutlich Zoogeschäfte. Züchter, deren Zucht steuerlich als sog. "Liebhaberei" einzustufen ist, dürften davon aber auch nicht betroffen sein.
5. Die Zuchtgenehmigung gemäß § 17g Tierseuchengesetz hat ihre Grundlage in der aufgehobenen Psittakose-Verordnung, besteht derzeit formal aber dennoch weiter, weil vergessen (?) wurde, die Regelung anzupassen. Das Tierseuchengesetz wird aber zukünftig von dem Tiergesundheitsgesetz abgelöst. Die Erforderlichkeit von Zuchtgenehmigungen ist dort nicht mehr vorgesehen.
Da dem formal noch gültigen Gesetz also die Grundlage entzogen wurde und das neue Gesetz zukünftig keine entsprechende Ersatzregelung vorsieht, hat sich das Thema Zuchtgenehmigung praktisch erledigt. Der juristisch saubere Weg wäre gewesen, wenn § 17g Tierseuchengesetz gleichzeitig mit der Psittakose-Verordnung aufgehoben worden wäre. Angesichts der anstehenden Komplettaufhebung des Tierseuchengesetzes hat der Gesetzgeber darauf wohl verzichtet. Das wäre ja auch zuviel verlangt gewesen... .
6. AZ und BNA als wichtige Ringvergabestellen befürchten einen erheblichen Mitgliederschwund und Umsatzverluste. Deren Empfehlungen zur Beibehaltung einer freiwilligen Ringkennzeichnung müssen auch vor diesem Hintergrund gesehen werden.
Wer seine Tiere nicht artgerecht halten kann, sollte es ganz lassen.
Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
2. Stattdessen wurde eine Meldepflicht eingeführt, die Tierärzte und medizinische Institute verpflichten, bei Auftreten von Psittakose die Gesundheitsämter zu informieren.
Gabs davor auch schon... und zwar ging der Heise Draht direkt vom Fachlabor zum Amt noch bevor der Tierarzt der die Probe eingeschickt hat, darüber informiert wurde.
6. AZ und BNA als wichtige Ringvergabestellen befürchten einen erheblichen Mitgliederschwund und Umsatzverluste. Deren Empfehlungen zur Beibehaltung einer freiwilligen Ringkennzeichnung müssen auch vor diesem Hintergrund gesehen werden.
Liegt daran weil die versäumt haben, auch für 0815 Menschen nützliche Informationen auf die blöden Ringe unterzubringen. z.B. halbwegs genaues Schlupfjahr, evt. auch Geschlecht, Rasse etc.
- Franz
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Rolf_S hat geschrieben:Liegt daran weil die versäumt haben, auch für 0815 Menschen nützliche Informationen auf die blöden Ringe unterzubringen. z.B. halbwegs genaues Schlupfjahr, evt. auch Geschlecht, Rasse etc.
Vermutlich hatten AZ und BNA es sich in ihrer Monopolistenecke einfach zu gemütlich gemacht oder den Schwerpunkt zu sehr auf ihre Vereinsmeierei mit Ausstellungen, Pokalen etc. gelegt. Wer braucht schon solche Ausstellungen und Börsen, in denen Tiere in schuhkartongroßen Käfigen eingepfercht werden, an denen sich Besucher und Schaurichter die Nasen plattdrücken, die Tiere in Panik versetzen und aufgrund der hohen Tierdichte in solchen Hallen auch mit erhöhten Übertragungsraten von Krankheiten und Parasiten zu rechnen ist... . Wenn deren Lobbyismus zusammen mit der Psittakose-Verordnung verschwindet, ist das aus meiner Sicht wirklich ein zu begrüßender Nebeneffekt!
Wer seine Tiere nicht artgerecht halten kann, sollte es ganz lassen.
Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Vielleicht steigt ja Vita1kraft wieder in den Vogelhandel ein. Dann gibt es wieder die Original Goldvögel wie Anno 1967.
- Lydi
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Hallo Franz,
vielen Dank für die sehr übersichtliche Darstellung der nun aktuell gültigen Regel!
Das war sehr einfach und verständlich geschrieben! In der sonst üblichen "Paragraphensprache" findet sich ja sonst kein Mensch zu recht!
Vielen Dank dafür!
LG
Lydi
vielen Dank für die sehr übersichtliche Darstellung der nun aktuell gültigen Regel!
Das war sehr einfach und verständlich geschrieben! In der sonst üblichen "Paragraphensprache" findet sich ja sonst kein Mensch zu recht!
Vielen Dank dafür!
LG
Lydi
Liebe Grüße sagt Lydi
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Hallo Franz
Kann mich Lydi da nur anschließen ...vielen Dank fürs anschauliche zeigen
Kann mich Lydi da nur anschließen ...vielen Dank fürs anschauliche zeigen
Liebe Grüßle von Petra & meinen vielen Federbällchen
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"Leben ist das , was dir passiert , während du fleißig ganz andere Pläne verkündest"
( John Lennon)
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- Franz
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Gerne, man tut, was man kann... .
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- Blume Anna
Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Das heißt, man braucht nun keine Zuchtgenehmigung mehr * doof nachfrag* ? Also auch für Sittiche nicht. Man muss sie nun nur noch melden, aber zum züchten braucht man nun keine Genehmigung mehr..... na prost Mahlzeit
- Diesch
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Na die Sachkundeprüfung und die Besichtigung der Zuchtanlage vom Veterniär wird dadurch nicht automatisch entfallen. Oder etwa doch???
Es grüßen Mathias samt Familie und die Wellis Bubi, Dr. Snuggels und Furby, die Enten Donald, Daisy und Dolores, die Schönsittiche Hektor, Hinki, Adonis, Hera, Artemis, Chip und Chap und die Bourkis Pinky, Brain, Pauline und Wuschel
- Lilith
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Diesch hat geschrieben:Na die Sachkundeprüfung und die Besichtigung der Zuchtanlage vom Veterniär wird dadurch nicht automatisch entfallen. Oder etwa doch???
Soweit ich das verstehe doch.
Die Sachkundeprüfung gibt es ja gar nicht überall in Deutschland. Bei uns legt man ja auch nur Geld auf den Tisch damit der ATA zum "Kaffeetrinken" zu einem nach Hause kommt.
- bieberhoernchen
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
http://www.buzer.de/gesetz/1428/a20214.htm
so wie ich das verstanden habe
darf jeder ( ob der nun Ahnung davon hat oder nicht ) für "private Zwecke" Züchten, nur wenn er es "Gewerblich" machen möchte
dann gibt es Auflagen
auch ohne :
"Bei uns legt man ja auch nur Geld auf den Tisch damit der ATA zum "Kaffeetrinken" zu einem nach Hause kommt."
so wie ich das verstanden habe
darf jeder ( ob der nun Ahnung davon hat oder nicht ) für "private Zwecke" Züchten, nur wenn er es "Gewerblich" machen möchte
dann gibt es Auflagen
auch ohne :
"Bei uns legt man ja auch nur Geld auf den Tisch damit der ATA zum "Kaffeetrinken" zu einem nach Hause kommt."
Gruß Birgit
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•Verbale Kommunikation entspricht einem duktilen Münzmetall, das dem der diametralen Handlung in seiner Wertigkeit unterzuordnen ist.
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- Diesch
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Na dann wolln wir hoffen, dass die Leute vernünftig bleiben und nicht auf Teufel komm raus loszüchten... Wär jammerschade um die schönen Tiere
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Diesch hat geschrieben:Na dann wolln wir hoffen, dass die Leute vernünftig bleiben und nicht auf Teufel komm raus loszüchten... Wär jammerschade um die schönen Tiere
Genau das wird passieren.... sind ja jetzt schon die Kleinanzeigen voll mit Handaufgezogene Graupapageien und Kakadus etc. für 1500 - 3000 Euro. Da lockt das schnelle Geld.
- Sittich-Pappa
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Die Zucht- und Haltegenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz ist noch so lange erforderlich, bis das in der Diskussion befindliche Tiergesundheitsgesetz in Kraft tritt. In dem neuen Tiergesundheitsgesetz ist der bisherige § 17g nicht mehr aufgeführt. Wann das neue Tiergesundheitsgesetz rechtsgültig wird, ist zurzeit noch nicht bekannt.
http://www.zzf.de/presse/meldungen/291.html
Solange dieses Gesetz nicht geändert wurde ist immer noch eine Zuchtgenehmigung ervorderlich.
http://www.zzf.de/presse/meldungen/291.html
Solange dieses Gesetz nicht geändert wurde ist immer noch eine Zuchtgenehmigung ervorderlich.
Liebe Grüße von Olli
"Ein großer Mensch ist derjenige, der sein Kinderherz nicht verliert."
www.katharinasittichnetzwerk.de
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- Franz
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Franz hat geschrieben:Die (angekündigt: viewtopic.php?f=31&t=32126) Aufhebung der Psittakose-Verordnung wurde vom Bundesrat am 21.09.2012 erwartungsgemäß ohne Gegenstimmen beschlossen.
Am 17. Oktober ist die Aufhebung der Psittakoseverordnung im Bundesgesetzblatt offiziell bekannt gegeben worden. Damit ist die beschlossene Aufhebung nunmehr rechtsgültig.
http://www.zzf.de/presse/meldungen/293.html
Franz hat geschrieben:6. AZ und BNA als wichtige Ringvergabestellen befürchten einen erheblichen Mitgliederschwund und Umsatzverluste. Deren Empfehlungen zur Beibehaltung einer freiwilligen Ringkennzeichnung müssen auch vor diesem Hintergrund gesehen werden.
Den vorgenannten Organisationen ist selbstverständlich die ZZF hinzuzufügen.
Franz hat geschrieben:5. [/b]Die Zuchtgenehmigung gemäß § 17g Tierseuchengesetz hat ihre Grundlage in der aufgehobenen Psittakose-Verordnung, besteht derzeit formal aber dennoch weiter. (...) Da dem formal noch gültigen Gesetz also die Grundlage entzogen wurde und das neue Gesetz zukünftig keine entsprechende Ersatzregelung vorsieht, hat sich das Thema Zuchtgenehmigung praktisch erledigt.(...)
Sittich-Pappa hat geschrieben:Die Zucht- und Haltegenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz ist noch so lange erforderlich, bis das in der Diskussion befindliche Tiergesundheitsgesetz in Kraft tritt. In dem neuen Tiergesundheitsgesetz ist der bisherige § 17g nicht mehr aufgeführt. Wann das neue Tiergesundheitsgesetz rechtsgültig wird, ist zurzeit noch nicht bekannt.
http://www.zzf.de/presse/meldungen/291.html
Es ist nichts mehr in Diskussion befindlich. Das Bundeskabinett hat bereits vor einer Woche (31.10.2012) das neue Tiergesundheitsgesetz verabschiedet.
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemi ... esetz.html
Damit ist die Rechtsgültigkeit des Verzichts auf Zuchtgenehmigungen in greifbare Nähe gerückt.
Also ich würde kein Geld mehr in die Gebühren einer Genehmigung investieren.
Es scheint auch tatsächlich so zu sein, dass die zuständigen Ämter das jetzt nicht mehr kontrollieren.
(Dabei muss man wohlwollend unterstellen, dass sie das bisher getan hätten...).
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- Franz
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Blume Anna hat geschrieben:Man muss sie nun nur noch melden
Nein, man wird sie nicht einmal mehr melden müssen.
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- Franz
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Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Ich gewinne anhand einiger Postings den Eindruck, dass einige User die Intention sowohl des alten Tierseuchengesetzes als auch des neuen Tiergesundheitsgesetzes gründlich missverstanden haben.
Bei der Zuchterlaubnis und der Ringpflicht ging es noch nie und geht es auch heute mitnichten um artgerechte Haltung oder Tierschutz!
Es geht darum, dass im Falle einer Seuche die betroffenen Bestände schnell ausfindig gemacht werden können, um "entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können". Damit ist gemeint, dass die betroffenen Bestände umgehend gekeult, also getötet werden, wie es vor einigen Jahren ja schon einmal bei Ausbruch der Vogelgrippe oder bei anderen Tieren bei BSE und Schweinepest war.
Die Ringpflicht für nur einige Vogelarten hat sich für diese Zwecke als untauglich erwiesen. Erstens gab es sie nicht überall in der EU, zweitens nicht einmal für alle Vögel in Deutschland, nicht einmal für die meisten Vögel. Eine EU-weite Einführung für alle Vögel war politisch nicht gewollt (dann würden nämlich die Chicken Mc Nuggets sofort einen Euro mehr kosten...). Also hat man die Psittakose-Verordnung konsequenterweise wieder aufgehoben. Die Zuchterlaubnis hatte ihre juristische Grundlage in der Psittakose-Verordnung, also auch weg mit der Zuchterlaubnis. Damit auch weg mit der Verpflichtung zum Quarantäneraum, Sachkundenachweis, Besuch vom Amtstierarzt etc. .
Aus diesem Grund wird das Fehlen einer Zuchterlaubnis zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich auch nicht mehr sanktioniert werden.
Es bleibt lediglich eine Meldeverpflichtung für den Halter der Vögel bei Seuchenausbruch, die im Zweifel aber selbständig vom Tierarzt erfüllt wird. Privatleuten wird offenbar unterstellt, sie wären angesichts der drohenden Tötung ihrer geliebten Haustiere bei der Meldung einer Seuche zu zurückhaltend. Da man unserer Kooperation also gar nicht bedarf, hat der Gesetzgeber auch gleich beschlossen, dass es Entschädigungen für die getöteten Tiere nur dann gibt, wenn es sich um klassische Nutztiere handelt (bei Vögeln etwa Hühner). Haustiere (Sittiche, Papageien) lösen ausdrücklich keinen Anspruch auf Entschädigung aus. Private Tierliebhaber, Züchter und Zoogeschäfte gehen also leer aus.
Wer etwas für den Tierschutz machen möchte, kann beispielsweise hier im Forum Aufklärungsarbeit leisten oder seinen Bundestagsabgeordneten damit nerven, sich für entsprechende Tierschutzgesetze einzusetzen. Sorry, wenn sich das Letztere destruktiv anhört... .
Wer glaubt, im Tiergesundheitsgesetz gehe es um die Gesundheit der Tiere, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Ich hoffe, dass ich jetzt nicht allzuviele Illusionen zerstört habe.
Bei der Zuchterlaubnis und der Ringpflicht ging es noch nie und geht es auch heute mitnichten um artgerechte Haltung oder Tierschutz!
Es geht darum, dass im Falle einer Seuche die betroffenen Bestände schnell ausfindig gemacht werden können, um "entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können". Damit ist gemeint, dass die betroffenen Bestände umgehend gekeult, also getötet werden, wie es vor einigen Jahren ja schon einmal bei Ausbruch der Vogelgrippe oder bei anderen Tieren bei BSE und Schweinepest war.
Die Ringpflicht für nur einige Vogelarten hat sich für diese Zwecke als untauglich erwiesen. Erstens gab es sie nicht überall in der EU, zweitens nicht einmal für alle Vögel in Deutschland, nicht einmal für die meisten Vögel. Eine EU-weite Einführung für alle Vögel war politisch nicht gewollt (dann würden nämlich die Chicken Mc Nuggets sofort einen Euro mehr kosten...). Also hat man die Psittakose-Verordnung konsequenterweise wieder aufgehoben. Die Zuchterlaubnis hatte ihre juristische Grundlage in der Psittakose-Verordnung, also auch weg mit der Zuchterlaubnis. Damit auch weg mit der Verpflichtung zum Quarantäneraum, Sachkundenachweis, Besuch vom Amtstierarzt etc. .
Aus diesem Grund wird das Fehlen einer Zuchterlaubnis zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich auch nicht mehr sanktioniert werden.
Es bleibt lediglich eine Meldeverpflichtung für den Halter der Vögel bei Seuchenausbruch, die im Zweifel aber selbständig vom Tierarzt erfüllt wird. Privatleuten wird offenbar unterstellt, sie wären angesichts der drohenden Tötung ihrer geliebten Haustiere bei der Meldung einer Seuche zu zurückhaltend. Da man unserer Kooperation also gar nicht bedarf, hat der Gesetzgeber auch gleich beschlossen, dass es Entschädigungen für die getöteten Tiere nur dann gibt, wenn es sich um klassische Nutztiere handelt (bei Vögeln etwa Hühner). Haustiere (Sittiche, Papageien) lösen ausdrücklich keinen Anspruch auf Entschädigung aus. Private Tierliebhaber, Züchter und Zoogeschäfte gehen also leer aus.
Wer etwas für den Tierschutz machen möchte, kann beispielsweise hier im Forum Aufklärungsarbeit leisten oder seinen Bundestagsabgeordneten damit nerven, sich für entsprechende Tierschutzgesetze einzusetzen. Sorry, wenn sich das Letztere destruktiv anhört... .
Wer glaubt, im Tiergesundheitsgesetz gehe es um die Gesundheit der Tiere, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Ich hoffe, dass ich jetzt nicht allzuviele Illusionen zerstört habe.
Wer seine Tiere nicht artgerecht halten kann, sollte es ganz lassen.
Re: Beschlossen: Aufhebung der Psittakose-Verordnung
Ich gewinne anhand einiger Postings den Eindruck, dass einige User die Intention sowohl des alten Tierseuchengesetzes als auch des neuen Tiergesundheitsgesetzes gründlich missverstanden haben. Bei der Zuchterlaubnis und der Ringpflicht ging es noch nie und geht es auch heute mitnichten um artgerechte Haltung oder Tierschutz!
Die Intention kann einem scheiß egal sein, solange es in gewisser weiße als Nebeneffekt einen gewissen Tierschutzeffekt hatte, so dass gewisse Personen mit finanziellen Vermehrerambitionen erst gar nicht zu Vermehrer wurden, da z.B. die Mündliche Prüfung + Gebühr vor dem Amtsveterinär gescheut wurde oder in der 1 Zimmer Wohnung im Mietblock kein Quarantäneraum zu realisieren gewesen ist. Unabhängig davon das manch Amtsveterinär diese Vorgaben schlampig umsetzten.
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