Verwirrendes zur Zucht

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Sandra

Verwirrendes zur Zucht

Beitragvon Sandra » 16.04.2003, 15:54

Hallo an alle.
Ich bin ein bißchen verwirrt :?: da ich am Wochenende mit meinem Onkel ein interessantes Gespräch über Vogelzucht hatte. Wollte das hier mal loswerden.
Vielleicht zur Erklärung: er ist Amtstierarzt.
Ich fragte ihn wegen der Bedingungen, die ich für die Genehmigung erfüllen muß. Denn Nachwuchs könnte ja auch irgendwann mal auf mich zukommen (auch wenn die Geierchen noch keine Anstalten machen :roll: ).
Jedenfalls meinte er, man würde das nicht so eng sehen. Ich weiß, daß das unterschiedlich gehandhabt wird (haben hier im Forum ja einige berichtet). Er sagte mir jedoch, ich brauche eine Genehmigung nicht zwingend.
Seine Begründung: Das Tierschutzgesetz schreibt vor: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen..." Das Brutverhalten und Ausbrüten der Eier, meint er, ist ja ein natürliches Bedürfnis und dem darf ich laut o.g. Gesetztestext nicht entgegenwirken. Der Knackpunkt sind die Verordnungen, die dieses Verhalten einschränken (können). Er meinte, da aber ein Gesetz immer Vorrang vor einer Verordnung hat, kann ich ruhig mal Eier ausbrüten lassen. Nur verkaufen darf ich die kleinen Hascherls nicht - logisch. :!:
Tja...irgendwie leuchtet mir das ein. Würde ich trotzdem nie machen...aber ich dachte, ich bring das mal hier an. Was meint ihr dazu????? *grübel*
Liebe Grüße von Sandra

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Beitragvon Rebecca » 16.04.2003, 21:52

Hi Sandra!

Naja, das Tierschutzgesetz ist das eine, aber was ist mit dem Tierseuchengesetz? Die Psittakoseverordnung ist zwar nur eine Verodnung, da hat dein Onkel wohl recht, da steht das Tierschutzgesetz drüber, aber das Seuchengesetz ist ja dann wieder ein Gesetz, und da steht eben drin, daß man seine Tierleinchens beringen muß, egal ob abzugeben oder nicht. Die Ps.-Verordnung ist ja dann nur das Ding, wo drinsteht, wie man im Verdachtsfall oder bei Ausbruch der Krankheit zu handeln hat...

Hoffe ich täusch mich da nicht ganz ;)

Liebe Grüße,
Rebecca

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Beitragvon Shirley » 17.04.2003, 05:49

Nun ja... ich kenn mich ja mit Gesetzen auch ein wenig aus.

natürlich steht das Gesetz über der Verordnung, allerdings dürfen diese beiden sich nicht widersprechen.

Die Verordnung ist genaugenommen die "genauere Beschreibung", bzw eine "Durchführungsanweisung" für das Gesetz. da steht eben alles noch mal genauer erläutert drin, wie das Gesetz anzuwenden ist, da Gesetzestexte ja nicht jeden Einzelfall beschreiben können.

Wenn Dein Onkel Amtstierarzt ist und das so locker sieht, ist das ja sehr schön. (Zumindest für die Leute in seinem Amtsbezirk).
Eigentlich ist die ganze Sache ja auch etwas übertrieben... zumindest zum "selber-behalten" sollte eine Zuchtgenehmigung m.E. nicht nötig sein.
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Beitragvon Shirley » 17.04.2003, 13:35

Erst vor kurzem las ich einen Artikel über den "Vogelmarkt" in Moskau.

Dort werden Vögel (sogar welche, die unter die CITES fallen !!) ohne Zuchtgenehmigung und ohne jegliche Aufsicht gezüchtet, was das Zeug hält und dann in Plastikkisten (!) gepackt und auf dem Flohmarkt verhökert !

Sowas gäbe es vielleicht bei uns auch, wenn es keine behördliche Aufsicht gäbe.

Es geht ja auch nicht nur um die Krankheit Psittacose, sondern auch um den Tierschutz.
Meine Meinung: zum Weiterverkauf: Zuchtgenehmigung !
zum Selber-behalten: keine Zuchtgenehmigung
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Reimreiter

Beitragvon Reimreiter » 17.04.2003, 14:29

Shirley hat geschrieben:Meine Meinung: zum Weiterverkauf: Zuchtgenehmigung !
zum Selber-behalten: keine Zuchtgenehmigung

Und wer oder wie soll das dann kontrolliert werden??
Wenn es so halb erlaubt ist, wird fleißig gezüchtet und dann unter der Hand abgegeben, bis keiner mehr nen Vogel will und die landen dann überall nur net in den Händen von Vogelhaltern.....
und du willst doch nicht sagen wenn einer nen Gelege mit 8 Eiern hat und auch alle groß bekommt das derjenige die dann behalten kann, oder wo willste da dann die Grenze ziehen??? Und dann muß er sich doch schnell ne Zuchtgenehmigung besorgen oder wie??

Und was passiert wenn einer sich später dann doch aus irgendein Grund von trennen muß, wie bei mir jetzt, dann muß er sich rückwirkend noch ne Genehmigung holen, weil er sie sonst nicht abgeben darf?????

Ist alles nicht sonderlich durch dacht von euch.....


@Shirley ist nicht persönlich gemeint..soll auch net so bös klingen wie es evtl tut...

Sandra

Beitragvon Sandra » 17.04.2003, 15:45

Tja...dann hoff ich mal, daß mir kein Nachwuchs ins Haus kommt, obwohl ich mich freuen würde!!! Einmal hätt ich das gern mal mitgemacht :( . Aber meine Voliere wird eh zu klein sein, um den Bedingungen für eine Genehmigung standzuhalten. Unser Amtstierarzt ist sicher nicht so tolerant wie mein Onkel :roll:
Eigentlich finde ich die Verordnungen des Tierschutzgesetzes nicht so schlimm - ist nur traurig, daß sie, denke ich, nicht alle so streng sid bzw. dann auch überwacht werden. Meine 4 Nymphis haben`s 1000mal besser als so ne armen Hühner in ner Mastanlage...und die "dürfen" Eier legen und bebrüten (wenn sie das noch packen) :evil: Die armen die... *tststs* :cry:

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Beitragvon Shirley » 19.04.2003, 17:39

Reimreiter hat geschrieben:
Shirley hat geschrieben:Meine Meinung: zum Weiterverkauf: Zuchtgenehmigung !
zum Selber-behalten: keine Zuchtgenehmigung

Und wer oder wie soll das dann kontrolliert werden??


Hallo Träumerle.

Tja, das mit der Kontrolle... das ist ja immer sehr schwierig. Im Moment sieht es damit ja eigentlich auch nicht viel besser aus.

Ich denk halt nur: wenn man sich inder Lage sieht, ein oder zwei Küken selber zu behalten und meinetwegen den Rest des Geleges austauscht oder abkocht, ist ne Genehmigung ziemlich überflüssig. Man kann das ja schon im Vorfeld etwas planen. Macht man bei sich selber im Grunde ja auch nicht anders... :wink:
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Andrea/Marcus

Beitragvon Andrea/Marcus » 28.04.2003, 08:00

Hi Sandra,

einmal kannst Du Deine Pieper schon brüten lassen! :lol:
Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß es kein Problem ist, beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung für einen einmaligen Nachwuchs zu bekommen! Du mußt mit den Kleinen nur zur Sprechstunde des Amtstierarztes und bekommst von dem eine Bescheinigung, daß mit den Tieren alles in Ordnung ist und Du Ringe bekommen darfst! Das schickst Du an die Ringstelle und ein paar Tage später hast Du die Ringe!! Ist also kein Problem. Die Untersuchung beim Amtstierarzt dauert keine 5 min! :wink:

Gruß,
Andrea

Andrea/Marcus

Beitragvon Andrea/Marcus » 28.04.2003, 08:24

...was ich vergessen habe: Du brauchst Dir keine Gedanken zu machen wegen einer Wohnungsbesichtigung durch den Amtstierarzt. Das kommt erst, wenn Du eine richtige Züchtergenehmigung beantragst! (Da warte ich momentan drauf!)

Gruß,
Andrea

Sandra

Beitragvon Sandra » 30.04.2003, 14:17

Danke für die aufmunternden Worte :) Wäre nur mal schön, wenn die vier sich "finden" könnten. Seit ich die 2 Weibchen geholt hab, machen die Männer ihr Ding für sich: so nach dem Motto: "Das andere Geschlecht interessiert nicht und könnte doch am besten schnell wieder aus der Voliere auswandern...!" :roll:
Eines der Weibchen pirscht sich immer an Gonzo ran, verfolgt ihn und schupst Gismo weg. Aber der Gonzo scheint kein Interesse zu haben, weiß auch irgendwie nicht, was er mit ihr anfangen soll und schnickst dann auf schnellstem Weg zu seinem geliebten Gismo, der ihn früher so traktiert hat!!! :kiss:
Da soll mal einer wissen.....
:?:

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